Die Kantonsregierung und die Corona-Massnahmen

Die St.Galler Kantonsregierung hat an ihrer heutigen Medienorientierung Stellung bezogen zum Thema Grossveranstaltungen, Tanzverbot respektive offener Brief der Kulturschaffenden sowie die Kontrollen der neuen Regeln im Kanton. Nachstehend die Medienmitteilung der Staatskanzlei St.Gallen im Original:

Grossveranstaltungen sind möglich; Maske bei Erwachsenen auch an Volksschule

Im Kanton St.Gallen bleibt nach den Entscheiden des Bundesrates das zusätzliche Tanzverbot aufgrund der epidemiologischen Lage bestehen. Grossveranstaltungen sind möglich, sofern die Veranstalterinnen und Veranstalter über ein geeignetes Schutzkonzept verfügen und dieses durch das Gesundheitsdepartement geprüft wurde. Die Regierung empfiehlt den Gemeinden zudem, auf den Verkehrsflächen der Schulhäuser für Erwachsene eine Maskenpflicht einzuführen.

Oberstes Ziel der Regierung bleibt, genügend Platz in den Spitälern für Patientinnen und Patienten, die am Coronavirus erkrankt sind, bereitstellen zu können. Die Regierung des Kantons St.Gallen begrüsst deshalb die Entscheide des Bundesrates vom vergangenen Sonntag. Sie hält gleichzeitig am zusätzlich geltenden Tanzverbot fest. Daten aus dem Contact Tracing zeigen, dass sich viele Personen in Clubs anstecken. Die Regierung hat auch die Möglichkeit diskutiert, Tanzen mit Maske weiterhin zu erlauben. Beim Tanzen atmen Personen aber auch mit Maske Aerosole aus, eine erhöhte Ansteckungsgefahr bleibt bestehen. Kulturunternehmen können wegen den eingeschränkten Betriebsmöglichkeiten Kurzarbeit beantragen.

Keine bekannten Ansteckungen an Grossveranstaltungen

Im Kanton St.Gallen haben sich gemäss aktuellen Daten bis jetzt keine Personen an einer Grossveranstaltung mit dem Coronavirus angesteckt. Dies zeigt aus Sicht der Regierung, dass Grossveranstaltungen auch in der aktuellen Lage mit einem guten Schutzkonzept möglich sind. Im Kanton St.Gallen gibt es zwei Grossveranstaltungen: Es sind die Spiele des FC St.Gallen und der Rapperswil-Jona Lakers. Beide Veranstalter haben strenge Schutzkonzepte, die vom Gesundheitsdepartement geprüft wurden. Bis auf Weiteres bleiben diese gültig und die Spiele können mit Zuschauerinnen und Zuschauern durchgeführt werden. Das Gesundheitsdepartement behält sich aber vor, die Bewilligungen kurzfristig zu entziehen, falls die Lageentwicklung dies verlangt.

Erwachsene sollen Maske tragen auf Verkehrsflächen der Volksschule

Bereits vor den Herbstferien hatte das Bildungsdepartement eine Maskenempfehlung für die Verkehrsflächen in den Berufsfach- und Mittelschulen ausgesprochen. Ende letzter Woche hat es diese Empfehlung in eine Verpflichtung umgewandelt, womit am Montag alle Berufsfach- und Mittelschulen im Kanton mit einer Maskenpflicht ins neue Quartal gestartet sind. Von der am Sonntag vom Bund bekanntgegebenen schweizweiten Masken-pflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen sind Schulhäuser zwar ausgenommen. Das Bildungsdepartement empfiehlt aber den Gemeinden, auch in der Volksschule eine Maskenpflicht einzuführen. Diese soll sich auf erwachsene Personen und auf die Verkehrsflächen beschränken. Bereits heute gilt in den Schulhäusern, dass Erwachsene dort, wo sie den Abstand nicht einhalten können, eine Maske tragen sollen. Schülerinnen und Schüler der Volksschule besuchen die Schule in jedem Fall ohne Maske.

Regierung passt 3-Stufen-Plan an

Die Regierung basiert ihre Entscheide auf einem dreistufigen Eskalationsplan. Diesen hatte sie im Juli verabschiedet. Seither hat sich gezeigt, dass die Auslösekriterien für zusätzliche Einschränkungen zu stark auf die Fallzahlen von positiv getesteten Personen ausgerichtet waren und zu wenig auf die Anzahl Personen in Spitalpflege. Die Regierung hat deshalb den 3-Stufen-Plan angepasst und verabschiedet. Er ist auf der Webseite www.sg.ch/coronavirus unter «Aktuelle Massnahmen» aufgeschaltet.

Unterstützung für Kulturbereich bis Ende 2021

Kulturunternehmen können neu zusätzlich zu Ausfallentschädigungen auch Beiträge für Transformationsprojekte erhalten. Das hat die Regierung basierend auf dem eidgenössischen Covid-Gesetz entschieden. Seit Frühjahr 2020 und bis Ende 2021 stehen insgesamt rund 22,8 Millionen Franken für diese Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich zur Verfügung.

Die Regierung hat basierend auf dem Covid-19-Gesetz des Bundes entschieden, dass das Amt für Kultur auf Gesuch hin weiterhin Finanzhilfen an Kulturunternehmen leisten kann. Der im Frühjahr gesprochene Kredit von insgesamt 22,8 Millionen Franken steht somit weiterhin zur Verfügung. Bis jetzt haben Kulturunternehmen und Kulturschaffende knapp ein Drittel dieses Kredits in Anspruch genommen. Der Kredit wird je zur Hälfte vom Bund und dem Kanton finanziert. Die Regierung weitet den Geltungsbereich aber im Einklang mit den anderen Kantonen punktuell aus. So sind künftig auch Buch- und Musikverlage sowie Vermittlungs- und Veranstaltungsprojekte von Buchhandlungen und Galerien anspruchsberechtigt.

Ausfallentschädigungen und Transformationsbeiträge

Vorgesehen sind im Einklang mit den bundesrechtlichen Vorgaben nicht-rückzahlbare Finanzhilfen in Form von Ausfallentschädigungen und neu auch von Beiträgen an Transformationsprojekte. Kulturunternehmen können für den finanziellen Schaden, der aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten oder aufgrund betrieblicher Einschränkungen infolge staatlicher Massnahmen entsteht, eine Ausfallentschädigung beantragen. Ebenso können sie für die Kosten, die für Transformationsprojekte entstehen, Beiträge beantragen. Damit werden Projekte unterstützt, mit denen Kulturunternehmen eine Anpassung an die veränderten Verhältnisse bezwecken und mit denen sie eine strukturelle Neuausrichtung oder Publikumsgewinnung erreichen wollen.

Regelungen in Bezug auf Kurzarbeitsentschädigung

Kulturunternehmen können zudem Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Kurzarbeit ist in der Regel wirtschaftlich bedingt. Als Kurzarbeit gelten auch Arbeitsausfälle, die auf behördliche Massnahmen oder andere, vom Willen des Arbeitgebers unabhängige Umstände zurückzuführen sind. Da die Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen subsidiär zu den Kurzarbeitsentschädigungen sind, sind Betroffene in einem ersten Schritt aufgefordert, nach Möglichkeit Kurzarbeitsentschädigung zu beantragen.

Kulturelle Vielfalt erhalten

Die Unterstützungsmassnahmen sollen einerseits die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie auf die Kulturunternehmen mildern und andererseits bei der Anpassung an die veränderten Verhältnisse unterstützen. Die Massnahmen tragen dazu bei, die Kulturlandschaft nachhaltig zu sichern und damit die kulturelle Vielfalt zu erhalten. Dies ist auch vor dem Hintergrund der soeben neu eingeführten weiterführenden schweizweiten und kantonalen Vorgaben, wie beispielsweise dem Tanzverbot, umso wichtiger und dringlicher.

Aktuelle Informationen sind auf der Website www.sg.ch/coronavirus unter «Kultur» zu finden. Ab dem 1. November 2020 stehen die entsprechenden Gesuchsformulare zur Verfügung. (pd/Sk)

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