Raschere Öffnungsschritte entlang des Impffortschritts

Die Staatskanzlei St.Gallen hat heute noch nachstehende Medienmitteilung verschickt:

Die Regierung des Kantons St.Gallen unterstützt das vom Bundesrat vorgeschlagene Drei-Phasen-Modell zur Aufhebung der Schutzmassnahmen gegen Covid-19 mit Vorbehalten. Sie fordert aber für den Fall einer im Wesentlichen stabilen epidemiologischen Lage raschere Öffnungsschritte entlang des Impffortschritts. Kritisch sieht die Regierung zudem die vorgesehenen Richtwerte für den Wechsel von der einen in eine andere Phase.

Der Bundesrat hat den Kantonen ein Drei-Phasen-Modell für den Ausstieg aus den Corona-Massnahmen zur Konsultation vorgelegt. Der Kanton St.Gallen hat sich darüber mit anderen Ostschweizer Kantonen ausgetauscht. Im Grundsatz begrüsst die St.Galler Regierung, dass der Bundesrat einen Plan für den Umgang mit Covid-19 in den nächsten Monaten vorlegt. Dies ist für alle Akteure und Betroffenen der Corona-Pandemie wichtig. Das Vorgehen in drei Schritten ist für die Regierung nachvollziehbar und richtig. Im Rahmen der Umsetzung des Drei-Phasen-Modells ist jedoch auf die Nachvollziehbarkeit und Umsetzungsbarkeit der Massnahmen zu achten.

Impfkampagne entscheidend
Von entscheidender Bedeutung ist aus Sicht der Regierung der Erfolg der Impfkampagne. Mit mehr Impfstoff wären auch im Kanton St.Gallen deutlich mehr Impfungen möglich. Deshalb ist es besonders wichtig, dass sich der Bund stark für das Impfen engagiert. Vordringlich ist zudem die rasche Einführung eines fälschungssicheren und international anerkannten Zertifikats für Geimpfte, Genesene und Getestete.

Kritisch sieht die Regierung die Auswahl der massgeblichen Richtwerte für den Wechsel von der einen in eine andere Phase. Die Richtwerte müssen sich an drohenden Engpässen in der medizinischen Versorgung orientieren. Im Vordergrund stehen dabei die Hospitalisationen und die Belegung der Intensivbetten durch Covid-19-Patientinnen und -Patienten. Alle in die Erwägungen einbezogenen Parameter müssen zudem den gleichen Zeitraum abdecken, d.h. die letzten 7 Tage. Der vom Bund als Richtwert genannte Re-Wert ist hingegen kein sinnvoller Indikator. Er hinkt der Realität hinterher und erweist sich insbesondere bei kleineren Populationen als unzuverlässig. Das Kriterium für den Wechsel in die Phase 3 (30 Prozent nicht besetzte Impftermine) hält die Regierung ebenfalls für nicht sachgerecht. Stattdessen schlägt sie vor, dass der Wechsel in Phase 3 erfolgen soll, wenn die Wartezeit zwischen Anmeldung und Durchführung der Impfung höchstens eine Woche beträgt.

Vorbehalte gegenüber Teststrategie
Vorbehalte äussert die Regierung auch gegenüber der Teststrategie. Das repetitive Testen kann aufgrund der kostspieligen Logistik und wegen der schwindenden Motivation der Teilnehmenden höchstens bis Ende Juli fortgeführt werden. Danach sollte das Testen in der Normalisierungsphase in zwei Bereichen fortgeführt werden: Ausbruchstesten sowie das Testen für den Zutritt zu Veranstaltungen (Pre-Event-Testen). Beim Pre-Event-Testen ist auf eine möglichst zuverlässige und überprüfbare Form von Selbsttests abzustellen.

Weiterer Öffnungsschritt bei stabiler epidemiologischer Lage
Die St.Galler Regierung ist der Meinung, dass die geplanten Schritte schneller erfolgen sollten und die Einleitung der Normalisierungsphase fliessend der intensiven Impfphase folgen sollte. Für Ende Mai ist für den Fall einer im Wesentlichen stabilen epidemiologischen Lage ein weiterer Öffnungsschritt vorzusehen. Aufgrund der Erfahrungen steht die Regierung den vom Bund vorgeschlagenen Möglichkeiten zu kantonalen Unterschieden bei den Massnahmen zurückhaltend gegenüber. Kantonal unterschiedliche Regeln bewirken, dass die Massnahmen nicht mehr nachvollziehbar sind und weniger akzeptiert werden.

Die vom Bundesrat für Mitte Mai vorgeschlagene Öffnung im Hochschulbereich und die Umwandlung der Home-Office-Pflicht zu einer Empfehlung werden begrüsst. Die beiden Schritte sollen aber nicht von der Durchführung repetitiver Tests abhängig gemacht werden, sondern vielmehr vom Bestand eines wirksamen Schutzkonzepts. (pd Sk)

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