Seit dem 14. September 1848 ist unsere Bundesverfassung in Kraft. Die Bundesverfassung steht auf der obersten Stufe unseres Rechtssystems. Der Bundesverfassung sind sämtliche Verordnungen und Erlasse des Bundes sowie die Verfassungen, Gesetze, Verordnungen und Erlasse der Kantone und der Gemeinden untergeordnet. Allein die Präambel ist es wert, in Zeiten wie diesen wieder einmal in Erinnerung gerufen zu werden:
Im Namen Gottes des Allmächtigen!
Das Schweizervolk und die Kantone,
in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,
im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit
und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,
im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben,
im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen,
gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,
geben sich folgende Verfassung:
Die ganze Bundesverfassung findet man hier. Was immer auch heute Nachmittag kommt: Nehmt euch das zu Herzen und kommt gut durch die nächsten Tage und Wochen.