Kanton und Gemeinden überprüfen Finanzausgleich

Die Staatskanzlei St.Gallen hat heute Vormittag nachstehende Medienmitteilung verschickt:

Mit dem innerkantonalen Finanzausgleich unterstützt der Kanton die Gemeinden und die Regionen in ihrer Entwicklung. Mit den Mitteln aus dem Finanzausgleich finanzieren die Gemeinden vor Ort einen Teil ihrer Leistungen – unter anderem gute Schulen und Verkehrsverbindungen. Nun überprüft die Regierung zusammen mit den Gemeinden die Wirksamkeit des Finanzausgleichs. Im Fokus stehen Gemeinden mit Zentrumleistungen und ein Sparauftrag des Parlaments.

Die Bevölkerung bewegt sich im Alltag nicht nur in der eigenen Gemeinde, sondern nutzt die Vorteile der gesamten Region – seien dies Arbeitsplätze, Wohn- und Freizeitmöglichkeiten, Verkehrsverbindungen oder das Gastro- und Kulturangebot.

Mit dem Finanzausgleich richtet der Kanton jährlich rund 230 Millionen Franken aus. Dies hilft den Gemeinden im ganzen Kanton, ihre Aufgaben finanzieren zu können und sichert so der Bevölkerung einen attraktiven Lebensraum. Der innerkantonale Finanzausgleich stärkt somit die einzelnen Gemeinden und indirekt die Regionen und damit auch den Kanton als Gesamtes.

Der Finanzausgleich ist im Grundsatz unbestritten. Jedoch gibt es Diskussionen darüber, in welchem Ausmass Ressourcen- und Lastenunterschiede der Gemeinden reduziert werden sollen. Im Jahr 2024 wurde der letzte Wirksamkeitsbericht erstellt. Hauptsächlich wurde der darin vorgeschlagene Ausbau des Ausgleichs von Zentrumslasten für die Stadt St.Gallen kontrovers diskutiert sowie Aspekte des Ausgleichs von Sozialausgaben. Die Stimmberechtigten lehnten die Anpassungen 2025 ab.

Die Regierung hat nun die nächste periodische Überprüfung des Finanzausgleichs gestartet, bei der auch die Gemeinden mitwirken. In diesem Bericht will die Regierung gemeinsam mit den Gemeinden aufzeigen, wie der Finanzausgleich basierend auf den heutigen Herausforderungen weiterentwickelt werden müsste.

Grundlage für Diskussion über Zentrumsfunktionen schaffen

Im anstehenden Wirksamkeitsbericht werden erstmals die Leistungen von Gemeinden mit Zentrumsfunktionen evaluiert, nicht nur jene der Stadt St.Gallen. Diese Zentrumsleistungen kommen nicht nur der Bevölkerung der jeweiligen Gemeinde, sondern auch Bewohnerinnen und Bewohnern der gesamten Region zugute. Mitberücksichtigt werden dabei auch Zentrumsnutzen, also die Vorteile einer Gemeinde mit Zentrumsfunktion.

Bei der anstehenden Überprüfung des Finanzausgleichs werden nebst den Zentren auch zwei weitere Themenfelder analysiert und um einen Sparauftrag ergänzt. Diese ergeben sich aus dem letzten Wirksamkeitsbericht und den Aufträgen des Parlaments:

  • Erstens soll die heutige Berechnung des soziodemographischen Sonderlastenausgleichs überprüft werden. Das sind Lasten, die Gemeinwesen aufgrund ihrer Bevölkerungsstruktur haben. Dazu gehören beispielsweise die Anzahl Personen, welche Sozialhilfe beziehen oder in einem Alters- und Pflegeheim wohnen.
  • Zweitens überprüfen Regierung und Gemeinden das Gefäss «Sonderschule» im Sonderlastenausgleich Schule. In den letzten Jahren hat in diesem Bereich eine Kostenentwicklung stattgefunden. Mit der derzeit in der Vernehmlassung stehenden Totalrevision des Volksschulgesetzes sind in diesem Bereich weitere Änderungen zu erwarten.
  • Drittens hat der Kantonsrat die Regierung mit dem Entlastungspaket 2026 beauftragt, im Finanzausgleich Einsparungen vorzunehmen. Dies soll gemäss Auftrag des Kantonsrats mit einem angepassten Kürzungsmechanismus im Sonderlastenausgleich Schule und beim soziodemographischer Sonderlastenausgleich erreicht werden. Zusammen mit den weiteren mit dem Wirksamkeitsbericht vorgeschlagenen Anpassungen am Finanzausgleich sollen gemäss Entscheid der Regierung insgesamt 10 Millionen Franken eingespart werden.

Die Regierung wird bis Mitte 2027 über die vom Projekt vorgeschlagenen Anpassungs- und Lösungsvorschläge beschliessen. Danach folgt die öffentliche Vernehmlassung. Die Beratung im Kantonsrat ist auf Herbst 2028 vorgesehen. Der allfällige Gesetzesnachtrag würde auf das Jahr 2029 in Vollzug gesetzt. (Text:pd Sk)

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