Die Stadt Rorschach spart Strom

Die Stadtkanzlei Rorschach hat gestern am späteren Nachmittag noch nachstehende Medienmitteilung verschickt.

Im Hinblick auf die drohende Strommangellage hat der Stadtrat verschiedene Sparmassnahmen beschlossen. Seit Wochen ist die Bevölkerung aufgerufen, Strom zu sparen, um einer drohenden Kontingentierung oder gar Abschaltung zu entgehen. Für den Stadtrat ist klar, dass die öffentliche Hand hier eine Vorbildrolle einnehmen muss.

Verzicht auf das Anleuchten von Gebäuden
Bereits ab Mitte Oktober wird die Stadt auf das Anleuchten von öffentlichen Gebäuden verzichten. Konkret betroffen sind das Kornhaus, die Häuserfront an der Hafenkante und das Rathaus. Einbezogen werden sollen auch die Kirchen. Diesbezüglich ist die Stadt mit den Kirchgemeinden in Kontakt.

Nur noch 16 statt 48 Weihnachtssterne werden in der Adventszeit leuchten.

Reduzierte Weihnachtsbeleuchtung
Die Weihnachtsbeleuchtung soll in diesem Jahr stark reduziert ausfallen und sich auf wenige Bereiche im Stadtzentrum konzentrieren. Es werden anstelle der bisher 48 Weihnachtssterne einzig noch deren 16 montiert. Zudem beschränkt der Stadtrat die Betriebszeiten. Am Morgen wird die Weihnachtsbeleuchtung gar nicht mehr betrieben. Abends ist bereits um 22 Uhr Lichterlöschen. Einzige Ausnahmen sind der 24./25. Dezember sowie der 31. Dezember (an diesen Tagen werden die Sterne bis 0.30 Uhr leuchten) und der Bummelsonntag (13.00 bis 22.00 Uhr).

Gebäudeheizungen
Die öffentlichen Gebäude werden einzig noch auf maximal 20 Grad geheizt. Da eine zentrale Steuerung nicht möglich ist, sind alle Mitarbeitenden angewiesen, die Danfoss-Ventile an den Heizkörpern auf Stufe 3 zu stellen. Bei den Turnhallen erfolgt eine zusätzliche Absenkung auf 16/17 Grad. Zudem werden die Schulliegenschaften während den Ferien einzig noch im Nachtabsenkungs-Modus beheizt.

Öffentliche Beleuchtung
Der Stadtrat strebt auch bei der öffentlichen Beleuchtung Einsparungen an, beispielsweise durch eine frühere Reduktion der Lichtstärke. Diesbezüglich wartet er allerdings noch auf Weisungen des Kantons. Die Strassenbeleuchtung ist insofern heikel, als sich hier Fragen der Sicherheit sowie der Haftung stellen können.

Stadt als Arbeitgeberin
Auch als Arbeitgeber möchte der Stadtrat zum sorgsamen Umfang mit Energie beitragen. Er hat unter Einbezug der Mitarbeitenden folgende Regelungen erlassen:
– Entfernen aller Kühlschränke und Kaffeemaschinen aus den Büros (bzw. dauerhaftes Abschalten);
– Kein Schrägstellen von Fenstern, sondern Stosslüften während 2 Minuten;
– Bürogeräte (inkl. Drucker) nach Arbeitsschluss ganz abschalten (am besten Stecker ziehen);
– Zentrale Kaffeeautomaten abends ganz abschalten;
– Verbot von Elektroheizungen in den Büros;
– Wo sinnvoll möglich Schliessen der Fensterläden nach Arbeitsschluss, Rollläden sind zwingend jeden Abend zu schliessen;
– Warmwasserboiler in Bürogebäuden wo möglich abschalten, für Händewaschen auf jeden Fall einzig Kaltwasser benutzen;
– Keine mit Strom betriebene Weihnachtsdekorationen in öffentlichen Gebäuden (Ausnahme Altersheim).

Diese Massnahmen gelten ab sofort und bis auf Weiteres. (pd sk)

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