St.Galler Regierung für grössere Veranstaltungen

Die Staatskanzlei St.Gallen hat heute Vormittag zwei Medienmitteilungen rund um die Corona-Problematik verschickt. Einerseits ist die Kantonsregierung für grössere Veranstaltungen bereits ab Juni, andererseits sollen die Härtefallhilfen angepasst werden. Am Mittwoch will der Bundesrat entscheiden, wie es mit den Massnahmen weitergehen soll. Hier nun die beiden Medienmitteilungen:

Die St.Galler Regierung unterstützt das vom Bund vorgeschlagene Vorgehen für die Zulassung von Grossveranstaltungen im Grundsatz. Sie fordert aber noch Korrekturen. Insbesondere sollen grössere Veranstaltungen bereits im Juni möglich werden. Erneut fand über die Vorschläge des Bundes ein Austausch mit Regierungen der Nachbarkantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden und Thurgau statt.

Die vorgesehene Zulassung von Grossveranstaltungen zeigt der Veranstaltungsbranche und der Bevölkerung eine positive Perspektive auf und erhöht die Planungssicherheit. Die Regierung setzt sich jedoch für einen schnelleren Rhythmus sowie einfachere Verfahren für die Zulassung ein.

Verzicht auf Pilotversuche
Die St.Galler Regierung ist insbesondere der Auffassung, dass auf Pilotversuche verzichtet werden kann. Zum einen ist die Zeit für die Eingabe und Umsetzung von Pilotversuchen bis zum 1. Juni zu knapp. Zum anderen stehen bis dann noch keine fälschungssicheren Zertifikate für geimpfte, genesene oder getestete Personen (GGG) zur Verfügung. Die Regierung fordert, dass anstelle von Pilotanlässen ab dem 1. Juni Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen wieder generell zugelassen werden, wenn ein Schutzkonzept mit erhöhten Anforderungen (insb. Sitzplatz- und Abstandspflicht) besteht. Bei ausreichenden Platzverhältnissen und einer Durchführung im Freien sind für die Regierung ab Juni auch Veranstaltungen mit bis zu 600 Personen vertretbar.

Den weiteren Fahrplan des Bundes für eine schrittweise Lockerung mit Blick auf die Personenzahl bei Veranstaltungen (ab 1. Juli höchstens 3’000 Personen, ab 1. September 2021 höchstens 10’000 Personen) unterstützt die St.Galler Regierung.

Zertifikat für GGG dringend notwendig
Mit Blick auf die Zutrittsberechtigung bei Veranstaltungen ist die vom Bund bis Ende Juni in Aussicht gestellt Einführung eines fälschungssicheren und international anerkannten GGG-Zertifikats vordringlich. In Bezug auf das Pre-Event-Testen ist dabei näher zu prüfen, ob dies über eine möglichst zuverlässige und überprüfbare Form von Selbsttests erfolgen kann. Die Kantone können nicht über längere Zeit enorme Teststrukturen vorhalten, um Tausende von Personen namentlich vor Veranstaltungen zu testen.

Verordnungsentwurf engt zu stark ein
Den vorliegenden Verordnungsentwurf stuft die St.Galler Regierung als wenig praktikabel ein, um die angestrebten Lockerungen im Bereich der Grossveranstaltungen vorzubereiten und zu regeln. Aus Sicht der Regierung wäre an Stelle einer Bewilligungspflicht eine Meldepflicht, allenfalls verbunden mit spezifischen Vorgaben für Schutzkonzepte, ausreichend. Die Kontrolle der Einhaltung kann dann mittels Stichproben vorgenommen werden. Dieses Vorgehen hat sich bereits im letzten Sommer bewährt.

Die vom Bund vorgeschlagenen Massnahmen werden zudem dem Veranstaltungsformat «Messen» nicht gerecht. Daher sollte eine separate Regelung für Messen getroffen werden-

Einheitliche und praktikable Lösung für Schutzschirm
Der vom Bund vorgeschlagene Schutzschirm soll es den Veranstaltern ermöglichen, die Anlässe mit hoher finanzieller Sicherheit zu planen. Dieser Ansatz ist zu begrüssen, der aktuelle Vorschlag muss aber noch weiterentwickelt werden. Die Franchise und der Selbstbehalt der Veranstalter sind mit Fr. 30’000.– und 20 Prozent der ungedeckten Kosten zu hoch angesetzt. Weiter ist auch das Verfahren für die Bewilligungen und die Entschädigungen zu kompliziert und nicht praxistauglich. Diesbezüglich muss die Vorlage überarbeitet werden.

Gemäss Verordnungsentwurf ist die Beteiligung des Bundes am Schutzschirm zudem nicht für Veranstaltungen vorgesehen, an deren Kapital die öffentliche Hand zu mehr als zehn Prozent beteiligt ist. Das würde beispielsweise bedeuten, dass die Olma weiterhin voll und ganz durch den Kanton entschädigt werden müsste. Die St.Galler Regierung erachtet diese Regelung bzw. die vorgebrachte Begründung als nicht nachvollziehbar und beantragt einen Verzicht auf diese Beschränkung.

Weitere Lockerungen sind angezeigt
Angesichts des wachsenden Impffortschritts und der sinkenden Fallzahlen erwartet die Regierung zusätzlich zur geplanten Zulassung von Veranstaltungen weitere Öffnungsschritte. Diese müssen namentlich auch eine Erhöhung der Personenzahl bei privaten Treffen umfassen. Sodann sollten Massnahmen, die sich in der Praxis nicht bewährt haben, fallen gelassen werden. Dies gilt insbesondere für die Maskenpflicht auf Terrassen.

Vorberatende Kommission zur wirtschaftlichen Unterstützung von Unternehmen / Härtefallhilfen sollen angepasst werden

Vor Ostern passte der Bundesrat die Covid-19-Härtefallverordnung an. Die Regierung des Kantons St.Gallen erliess daraufhin mittels dringlicher Verordnung die erforderlichen Anpassungen am kantonalen Härtefallprogramm und unterbreitete anschliessend dem Kantonsrat die entsprechende Gesetzesvorlage. Nun wird die dringliche Verordnung ins ordentliche Gesetzesrecht überführt. Die vorberatende Kommission beantragt Eintreten auf die Vorlage.

Gegenstand des Gesetzesnachtrags sind der angepasste Stichtag für die Unternehmensgründung vom 1. März 2020 auf neu den 1. Oktober 2020 sowie eine angepasste Finanzierung der Härtefallgelder. So übernimmt neu vollumfänglich der Bund bei allen Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Franken Umsatz je Jahr die Härtefallbeiträge, die national nach den gleichen Kriterien für die Bemessung der Härtefallunterstützung angewendet werden. Im Weiteren beinhaltet die Vorlage eine Abgeltung von ungedeckten Fixkosten für Seilbahnunternehmen für die Dauer über die Weihnachtsfeiertage 2020, in der sie vom Kanton keine Betriebsbewilligung erhalten haben. Eine zusätzliche Härtefallunterstützung gibt es für die Tourismusorganisationen im Kanton St.Gallen.

Unter dem Präsidium von Christof Hartmann, Walenstadt, beriet die vorberatende Kommission die Vorlage. Sie begrüsst die Anpassung des kantonalen Härtefallprogramms sowie die neue Finanzierungsregelung. Zu reden gab die vorgesehene Unterstützung für Seilbahnunternehmen. So wurde in der Kommission diskutiert, ob die betroffenen Seilbahnunternehmen überhaupt die geforderten Voraussetzungen der ungedeckten Fixkosten während der Dauer der behördlich angeordneten Schliessung erfüllten. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat, für die Gewährung weiterer nicht rückzahlbarer Beiträge den Zeithorizont der vom Kanton St.Gallen angeordneten Schliessungen der Skigebiete zu präzisieren – vom 22. bis 30. Dezember 2020. Auch setzte sich die Kommission mit der Frage auseinander, ob es im Vergleich mit anderen Branchen gerechtfertigt sei, Tourismusorganisationen nicht rückzahlbare Beiträge an die ungedeckten Fixkosten zu gewähren. Die Kommission unterstützt den Entwurf der Regierung, der einen Höchstbetrag dafür vorsieht, insbesondere, da die Auswirkungen auf den Tourismus im laufenden Jahr noch unklar sind.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Junisession in erster Lesung und zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 22.21.05 zu finden.

Die Taskforce Härtefallmassnahmen informiert, dass die Neuberechnung der Nachzahlungen für die behördliche Schliessung im März und April abgeschlossen werden konnte. Über 500 Gesuchsteller haben automatisch eine Nachzahlung erhalten, sofern die maximal mögliche Härtefallhilfe von 20 Prozent des Umsatzes noch nicht erreicht war. Insgesamt wurden den betroffenen Betrieben zusätzliche Finanzhilfen von rund 9 Millionen Franken per Ende April überwiesen.

Betriebe, die direkt von einer behördlich verlängerten Schliessung im März und April betroffen waren und keine Nachricht erhalten haben, können sich per Mail an die Taskforce Härtefallmassnahmen wenden (Mail: info.VDAWA@sg.ch) mit Angabe der Laufnummer und UID (auf dem erhaltenen Entscheid vermerkt). Die Taskforce Härtefallmassnahmen überprüft anschliessend die Neuberechnung. Bei Betrieben, die bereits 20 Prozent ihres Umsatzes als Härtefallhilfe erhalten haben, ist eine Nachzahlung aufgrund der Bundesvorgaben nicht möglich. (pd Sk)

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