Lichterlöschen in der Rorschacher Gastronomie

Man hat es annehmen können: Der Bundesrat hat den Teil-Lockdown ausgerufen. Die Restaurants und Bars und Betriebe aus dem Sport-, Freizeit- und Kulturbereich haben ab dem 22. Dezember zu schliessen. Das gilt vorerst bis am 22. Januar 2021. Für die Festtage gibt es keine Ausnahmen. Takeaway und Lieferdienste bleiben weiterhin erlaubt. Läden dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Da will der Bundesrat aber eine strengere Kapazitätsbeschränkungen durchsetzen.

Jetzt wird in vielerlei Hinsicht guter Rat teuer, vor allem für jene, die nun dieser zweite Teil-Lockdown mit voller Härte trifft. Und die im Kanton SG angedachte Härtefallregelung (das Rorschacher Echo hat darüber berichtet) dürfte zu einem der letzten Rettungsanker vieler Betriebe werden.  Vieles wird aber auch eine Frage des politischen Willens sein.

Nachstehend noch das aktuelle Corona-Lagebulletin des Kantons St.Gallen von heute Freitag. Die Kantonsregierung wird morgen zusätzlich noch informieren. Was genau wird man dann im Verlauf des Samstagnachmittags hier im Rorschacher Echo nachlesen können.

Newsletter abonnieren

Bitte wähle, ob Du über jeden neuen Beitrag sofort oder lieber jeden Morgen gegen 9 Uhr eine Zusammenfassung der neusten Beiträge erhalten möchtest.
Liste(n) auswählen: