Kanton SG vergibt Härtefallgelder ab Januar 2021

Die Staatskanzlei St.Gallen hat nachstehende Medienmitteilungen verschickt. Es geht um die dringliche Verordnung über St.Galler Härtefallmassnahmen sowie den ersten Covid-19-Dialog mit Kulturschaffenden und –veranstaltenden. Über weitere konkrete Massnahmen will die St.Galler Regierung an einer nächsten Sitzung am kommenden Samstag entscheiden. Der Bundesrat wird das bereits am Freitag tun.

„Die Regierung hat heute die Regeln für den Bezug von Unterstützungsgeldern im Rahmen der Härtefallregelung verabschiedet. Insgesamt stehen vorerst 22,6 Millionen Franken für Härtefallmassnahmen zur Verfügung. Je nach Ausweitung des nationalen Programms kann der Betrag noch erhöht werden. Betriebe aus den bezeichneten Branchen, welche die geforderten Kriterien erfüllen, können ab dem 4. Januar 2021 ein Gesuch um finanzielle Unterstützung einreichen.

Knapp zweieinhalb Wochen nachdem der Bundesrat den Rahmen für das Härtefallprogramm von Bund und Kantonen verabschiedet hat, legt die St.Galler Regierung ihre Verordnung per Dringlichkeitsrecht für die Umsetzung der Hilfen im Kanton St.Gallen vor. Sie will Betriebe unterstützen, die nach betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Kriterien eine Chance auf Weiterbestand haben. Die Regierung hat die Bezugskriterien in der kantonalen Verordnung entsprechend definiert. Wer finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen will, muss deshalb eigene Reserven einbringen.

Regierung legt Branchen fest
Insgesamt stehen im Kanton St.Gallen vorerst 22,6 Millionen Franken für Härtefallmassnahmen zur Verfügung. Die Mittel werden je zur Hälfte durch den Bund und durch den Kanton bereitgestellt. Um sicherzustellen, dass die Finanzhilfen die angestrebte Wirkung entfalten, schränkt die Regierung den Kreis der Bezügerinnen und Bezüger auf folgende Branchen ein:

  •  Gastronomie
  •  Hotellerie
  •  Reisen und Tourismus
  •  Märkte und Messen
  •  Freizeit und Veranstaltungen
  •  Tierparks

Unternehmen dieser Branchen können Unterstützungsgelder anfordern, wenn sie die grundlegenden Anforderungen der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes erfüllen und vor Ausbruch der Corona-Krise (Stichtag 15. März 2020) Personal im Umfang von mindestens 300 Stellenprozenten beschäftigt haben.

Nicht rückzahlbare Beträge und Solidarbürgschaften
Der Kanton unterstützt die Unternehmen mit nicht rückzahlbaren Beiträgen sowie rückzahlbaren Darlehen in Form von Solidarbürgschaften. Letztere gewährt die BG OSTSÜD  (Bürgschaftsgenossenschaft für KMU) für Bankkredite im Umfang von 100 Prozent des von der Bank gewährten Kreditbetrags zuzüglich eines Jahreszinses. Der Kanton wiederum übernimmt die volle Deckung allfälliger Bürgschaftsverluste.

Unternehmen können gemäss Vorgaben des Bundes höchstens 10 Prozent ihres durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019 als nicht rückzahlbaren Beitrag beantragen. Die Summe ist zudem auf maximal 500’000 Franken begrenzt. Anders sieht es bei den Solidarbürgschaften aus, also bei den rückzahlbaren Darlehen: Hier können Unternehmen Kredite bis höchstens 25 Prozent des Umsatzes beantragen. Es gilt eine Umsatzobergrenze von 10 Millionen Franken.

Wer als Unternehmen einen Härtefall geltend machen will, muss bereits Selbsthilfemassnahmen getroffen haben, um die betrieblichen Folgen der Krise einzugrenzen. Dazu zählt beispielsweise, dass man seit dem Ausbruch der Corona-Krise keine Dividenden und Tantiemen ausgeschüttet oder Rückzahlungen von Aktionärsdarlehen und dergleichen vollzogen hat – ausser man hat durch Kapitalerhöhungen in mindestens gleichem Umfang diese Zahlungen wieder kompensiert.

Online einreichen, Prüfung durch Fachgremium
Unternehmen müssen ihre Anträge auf Unterstützungsgelder online einreichen. Das Formular sowie eine Wegleitung werden ab dem 4. Januar 2021 ab 9 Uhr auf www.sg.ch/coronavirus unter der Rubrik «Betriebe» aufgeschaltet sein. Die Frist für die Einreichung der Anträge endet am 31. Oktober 2021. Die Anträge werden nach dem Eingangszeitpunkt geprüft. Es gilt entsprechend das Prinzip: «First come, first served.»

Bereits ab heute sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Prozess online abgebildet. Der Kanton prüft anschliessend, ob die Anträge die formellen Voraussetzungen der kantonalen Verordnung erfüllen. Danach erfolgt die materielle Beurteilung durch ein Fachgremium. Dieses besteht aus Treuhand- und Kreditspezialistinnen und -spezialisten sowie Vertreterinnen und Vertretern des Kantons. Für die Leitung des Fachgremiums hat das Finanz- und Volkswirtschaftsdepartement ein externes Mandat an die OBT AG vergeben. Das Gremium gibt zuhanden des Kantons eine Empfehlung ab, ob, in welcher Form und in welcher Höhe ein nicht rückzahlbarer Beitrag oder ein rückzahlbares Darlehen gewährt werden soll. Basierend darauf fällt der Kanton seinen Antragsentscheid.

Kantonsrat debattiert im Februar 2021
Um die betroffenen Unternehmen so rasch wie möglich mit Härtefallgeldern auszustatten, hat die Regierung die nun vorliegende kantonale Verordnung per Dringlichkeitsrecht erlassen. Sie wird dem Parlament auf die Februarsession 2021 hin eine Gesetzesvorlage unterbreiten, welche die dringliche Verordnung in ordentliches Gesetzesrecht überführt. Dieses Vorgehen hat die Regierung mit den im Kantonsrat vertretenen Parteien und Fraktionen vereinbart. Je nach Verlauf der weiteren Diskussionen auf Bundesebene werden die Regierung oder der Kantonsrat das Härtefallprogramm in den kommenden Wochen und Monaten noch anpassen. Dies betrifft insbesondere das finanzielle Ausmass der Hilfen, welche sich aufgrund der jüngsten Ankündigungen des Bundesrats noch erhöhen dürfte.

Erster Covid-19-Dialog mit Kulturschaffenden und –veranstaltenden

Existenzproblemen im Kulturbereich begegnen / Die Covid-19-Pandemie trifft Kulturschaffende und Kulturinstitutionen in ihrer Existenz.

In einer Videokonferenz haben gestern Abend Vertreterinnen und Vertreter des Kultursektors mit Regierungsrätin Laura Bucher zum ersten Mal über die Situation und mögliche Lösungen diskutiert. Dabei zeigte sich grosser Bedarf nach Austausch und Koordination wie auch weit verbreitete Existenzprobleme der Betroffenen. Die Folgen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bedrohen die Kulturschaffenden und Kulturorganisationen in ihrer wirtschaftlichen Existenz. Dies zeigten eindrücklich die gestern geschilderten Beispiele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Rund 60 Vertreterinnen und Vertreter der Kulturbranche haben auf Einladung von Regierungsrätin Laura Bucher, Vorsteherin des Departementes des Innern, am ersten Covid-19-Kulturdialog ihre unterschiedlichen Situationen erläutert und Fragen zu geltenden Regelungen dargelegt. Seit dem Frühling greifen zwar Unterstützungsmassnahmen von Kanton und Bund, doch können diese nur einen Teil der Probleme des Kultursektors mildern.

Austausch und Einbezug zentral
Weiter wurde deutlich, dass sich Kulturbetriebe, im Unterschied zu Betrieben in anderen Branchen, nicht sehr kurzfristig reaktivieren lassen. Vielmehr benötigten kulturelle Aktivitäten  eine lange zeitliche Planung und daher auch Planungssicherheit. Deshalb sei es wichtig, dass man jetzt strategisch denke und grundsätzlich ein weiterer Einbezug der Betroffenen stattfinde, forderten die Kulturschaffenden. Insofern wurde die Form des digitalen Covid-19-Kultur-Dialogs als sehr sinnvoll beurteilt.

Kultur relevant für Gesellschaft
Regierungsrätin Laura Bucher betonte die Bedeutung des Erfahrungsaustauschs und bat um Verständnis für die pandemiebedingte Kurzfristigkeit verschiedener Entscheidungen auf politischer Ebene. Gleichzeitig wies sie auf die epidemiologische Notwendigkeit der derzeit geltenden Massnahmen hin, etwa bezüglich des Veranstaltungsverbots. Die Vorsteherin des Departementes des Innern forderte die Kulturschaffenden und die Vertreterinnen und Vertreter der Kulturorganisationen auf, trotz allem mit Zuversicht weiter zu machen, neue Ideen und Projekte zu entwerfen. Denn die Kultur als wichtiger Faktor der Gesellschaft sei tatsächlich gefährdet und müsse erhalten werden.

Finanzhilfen für Kulturunternehmen und -schaffende
Das Amt für Kultur des Kantons St.Gallen richtet Kulturunternehmen bis Ende 2021 Finanzhilfen in Form von Ausfallentschädigungen sowie auch Beiträge für Transformationsprojekte  aus. Im Zeitraum Frühjahr 2020 bis Ende 2021 stehen insgesamt rund 22.8 Millionen Franken für Corona-Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich zur Verfügung, je hälftig finanziert von Kanton und Bund. Anspruchsberechtigt sind Kulturunternehmen in den Kulturbereichen darstellende Künste und Musik, Design, Film, Visuelle Kunst, Literatur sowie Museen, sofern sie die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Aktuell wird auf Bundesebene diskutiert, dass auch Kulturschaffende wieder die Möglichkeit erhalten sollen, Ausfallentschädigungen beanspruchen zu können, wie dies bereits von Frühling 2020 bis Herbst 2020 der Fall war. Führte man diese Ausfallentschädigung wieder ein, würden sie nicht mehr aufgrund von gebuchten Auftritten, sondern aufgrund von Vorjahreswerten berechnet.

Weitere Informationen sind hier zu finden.“ (pd Sk)

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