Ein Versuch, so etwas wie eine Übersicht zu haben …

Gestern hat der Bundesrat unter anderem folgende Massnahmen – diese sind bereits seit Mitternacht in Kraft – getroffen:

  • Sperrstunde: Beizen und Bars müssen ab heute um 23 Uhr schliessen und dürfen nicht mehr vor 6 Uhr öffnen.
  • Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen. Das betrifft alle sportlichen, kulturellen und anderen Veranstaltungen, ausgenommen sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen. Im privaten Rahmen können noch 10 Personen zusammenkommen. Immerhin sind auch politische Demonstrationen sowie Unterschriftensammlungen für Referenden und Initiativen möglich  – wie bisher mit den nötigen Schutzvorkehrungen.
  • Keine sportlichen und kulturellen Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen. Die Aktiven beim FC RG 17 und beim HC GoRo machen Pause. Von den Regeln ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren. Im professionellen Bereich von Sport und Kultur sind Trainings und Wettkämpfe sowie Proben und Auftritte zulässig. Da beim Singen besonders viele Tröpfchen ausgestossen werden sind Anlässe von Laien-Chören verboten, professionellen Chören ist das Proben erlaubt.
  •  Verbot von Präsenzunterricht an Hochschulen. Präsenzunterricht bleibt in den obligatorischen Schulen und den Schulen der Sekundarstufe II (Gymnasien und Berufsbildung) erlaubt.
  • Maskenpflicht wird weiter ausgedehnt: Seit dem 19. Oktober gilt eine Maskenpflicht für alle Personen in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie in Wartebereichen des öffentlichen Verkehrs und an Bahn- und Flughäfen. Neu muss auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, wie zum Beispiel Läden, Veranstaltungsorte, Restaurants und Bars oder Wochen- und Weihnachtsmärkte. Eine Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann – also quasi überall.
  • Maskenpflicht am Arbeitsplatz: Ebenso gilt eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz, es sei denn der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden (z.B. Einzelbüros). Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen soweit möglich Homeoffice ermöglichen und an Arbeitsstätten für den Schutz der Mitarbeitenden sorgen.
  • Bundesrat beschliesst ab nächstem Montag die Einführung von Schnelltests.
  • Quarantänedauer bleibt bei 10 Tagen.
  • Angepasst werden die Ausnahmebestimmungen für Geschäftsreisende und für Personen, die aus medizinischen Gründen reisen. Die Regel, dass solche Reisen höchstens fünf Tage dauern dürfen wird aufgehoben.

Angesichts der Tatsache, dass unsere Nachbarn Deutschland und Frankreich betreffend Massnahmen deutlich mit der grösseren Kelle anrühren, kommen die nun geltenden Massnahmen in der Schweiz doch sehr moderat rüber. Aber erinnern wird uns an den Frühling. Damals wurde Ende Februar „Social Distancing“ zum Begriff. Der Bundesrat erhöhte am 28. Februar 2020 die Alarmstufe an seiner ersten „grossen“ Freitags-Medienkonferenz offiziell auf „besondere Lage“. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen wurden verboten. Schon am 13. März schränkte der Bundesrat die Bewegungsfreiheit weiter ein. Veranstaltungen ab 100 Personen wurden verboten; in Restaurants, Bars und Diskotheken durften sich nur noch maximal 50 Personen aufhalten. Die anwesenden Personen mussten zudem Abstand einhalten. Und wer am 13. März glaubte, mehr gehe nicht mehr, wurde am 16. März eines besseren belehrt. Dann folgte die Ausrufung der „ausserordentliche Lage“. Es kann also sehr schnell gehen … Und Gesundheitsminister Alain Berset hat gestern auch keinen Hehl daraus gemacht, dass diese Möglichkeiten die letzte Chance seien, einen weiteren Lockdowm zu verhindern. Er wird das an den Zahlen messen, die das BAG jeweils über die Mittagszeit veröffentlicht. Gestern waren es schweizweit 8616 Fälle, der Kanton St.Gallen deren 571.

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