So sieht die Bekämpfung des Coronavirus bei uns aus

Die Staatskanzlei St. Gallen hat soeben nachstehende Medienmitteilung verschickt. Man findet den Originaltext nachstehend:

Sitzpflicht in der Gastronomie, Maskenpflicht bei Veranstaltungen, Tanzanlässe verboten

Ab diesem Samstag (also morgen, 17.10.2020) gelten im Kanton St.Gallen wegen den stark steigenden Fallzahlen neue Einschränkungen. Die Regierung führt diese dort ein, wo sich derzeit am meisten Personen anstecken, bei privaten Veranstaltungen und in Bars und Clubs. So gilt vorläufig bis am 31. Dezember 2020: In Clubs, Bars und Konzertlokalen darf nur noch im Sitzen konsumiert werden und tanzen ist verboten. Eine Maskenpflicht gilt bei Veranstaltungen mit über 30 Personen sowie generell für das Gastropersonal.

Diese Einschränkungen hat die Regierung an einer ausserordentlichen Sitzung von heute Freitag und in Koordination mit den umliegenden Kantonen (GDK Ost) beschlossen. Sie hat dies getan, um ihr oberstes Ziel in der Krisenbewältigung nicht zu gefährden: Sie möchte sicherstellen, dass für alle Personen, die wegen einer Infektion mit dem Coronavirus medizinische Betreuung in einem Spital benötigen, auch genügend freie Betten bereitstehen. Gleichzeitig möchte sie nur dort das öffentliche Leben einschränken, wo sich derzeit viele Menschen mit dem Coronavirus anstecken, und nur solche Einschränkungen beschliessen, die aus medizinischer Sicht eine Verbesserung der Lage versprechen.

Selbstverantwortung als Schlüsselmassnahme

Die Daten aus dem Contact Tracing zeigen, dass viele Ansteckungen derzeit im privaten Rahmen passieren, zum Beispiel beim Abendessen mit der Familie, bei Vereinsanlässen oder beim Apéro mit Freunden. Die Regierung appelliert diesbezüglich eindringlich an die Eigenverantwortung:

  • Halten Sie wieder genügend Abstand – beim Sitzen und Stehen.
  • Tragen Sie eine Maske, wenn Sie den Abstand nicht einhalten können.
  • Geben Sie sich nicht die Hand.
  • Küssen Sie sich nicht zur Begrüssung.
  • Waschen Sie sich regelmässig die Hände.
  • Lüften Sie regelmässig den Raum.
  • Wer sich so verhält, hilft mit, Personen mit erhöhtem Risiko zu schützen. Dazu gehören Eltern, Grosseltern, Familienmitglieder und enge Freunde.

Maskenpflicht ab Gruppen von 30 Personen

Weil gerade Veranstaltungen ein hohes Ansteckungsrisiko bergen, hat die Regierung in diesem Bereich gezielte Einschränkungen beschlossen. So müssen neu bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen ab 30 Personen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt auch für Gruppen unter 30 Personen, wenn die Abstandsvorgaben nicht eingehalten werden können. Diese Regelung betrifft nicht die Schulen.

Tanzverbot in Clubs und Bars

Daten aus dem Contact Tracing zeigen, dass beim Tanzen Ansteckungen passieren. Die Regierung verbietet deshalb Tanzanlässe. Dies gilt in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben sowie an öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere für das Tanzen in Clubs, Diskotheken, Tanzlokalen, Salsaclubs und Bars.

Weiterhin erlaubt bleibt das Tanzen in Fitnessstudios, Sportvereinen, Tanzschulen und ähnlichen öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Ebenfalls erlaubt sind professionelle Tanzdarbietungen im Rahmen von Veranstaltungen sowie Proben hierfür.

Sitzpflicht bei der Konsumation

Gleichzeitig müssen Gäste in Clubs und Bars ihre Getränke und das Essen im Sitzen konsumieren. Damit will die Regierung verhindern, dass in Bars und Clubs die Leute enge und zahlreiche Kontakte haben.

Mit dieser Einschränkung können Bars und Clubs ihre Gäste gleich wie in Restaurants empfangen. Um eine Gleichbehandlung aller Gastrobetriebe zu garantieren, ist deshalb die Allgemeinverfügung vom 25. September 2020 nicht mehr gültig. Bars und Clubs müssen somit die ausführlichen Kontaktdaten ihrer Gäste nicht mehr aufnehmen und kontrollieren. Es genügt die Erfassung der Kontaktdaten einer Person pro Tisch.

Für das Personal in der Gastronomie besteht ein erhöhtes Ansteckungsrisiko, weil es über mehrere Stunden mit sehr vielen Leuten in engeren Kontakt kommt. Um das Personal zu schützen und zudem eine Verbreitung des Coronavirus durch das Personal zu verhindern, muss das Personal in der Gastronomie neu eine Gesichtsmaske tragen. Gesichtsvisiere sind nicht erlaubt.

Die Massnahmen im Gastronomiebereich fungieren als Ergänzung und teilweise Verschärfung zu den bestehenden Schutzkonzepten, die ihre Gültigkeit behalten.

Contact-Tracing-Team ausgebaut

Zentraler Bestandteil der Pandemiebekämpfung bleibt das Contact Tracing. Das Gesundheitsdepartement hat am Mittwoch bekanntgegeben, als Sofortmassnahme bis zu zehn weitere Tracerinnen und Tracer anzustellen. Wichtig bleibt die Kooperation der Bevölkerung: Wer ausgeht, soll seine Kontaktdaten hinterlassen. Damit unterstützt man die Tracerinnen und Tracer in ihrer Arbeit. Deren Ziel ist es, Infektionsketten so schnell wie möglich zu unterbrechen.

Wegen der hohen Fallzahlen steigt auch die Anzahl Fragen aus der Bevölkerung. Die Infoline wird deshalb heute bis 20 Uhr und mindestens bis am 30. Oktober 2020 auch an den Wochenenden betrieben.

Weitere Einschränkungen möglich

Mit den heute beschlossenen Einschränkungen reagiert die Regierung auf die steigenden Fallzahlen. Sie gelten vorläufig bis am 31. Dezember 2020 und können bei Bedarf verlängert werden. Falls die Fallzahlen in den kommenden Wochen weiter steigen würden, wird die Regierung zusätzliche Einschränkungen beschliessen. Dazu kann auch eine generelle Maskenpflicht oder die Beschränkung der Personenzahl bei Veranstaltungen zählen. (pd Sk)

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