Die Rechnung 2018 der Stadt Rorschach schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 529’497.16 ab, rund 1,5 Millionen Franken besser als budgetiert. Ab 1. Januar 2019 gilt das neue Rechnungsmodell RMSG. Der Stadtrat beantragt eine Senkung des Steuerfusses um 7 % auf neu 139 %. Stadtpräsident Thomas Müller wie auch Schulratspräsident Guido Etterlin zeigten sich anlässlich der gestrigen Medienorientierung äusserst zufrieden. Nachstehend die Medienmitteilung der Stadtkanzlei im Wortlaut.
Rechnung 2018
Der Stadtrat hatte für 2018 einen Voranschlag mit einem Ausgabenüberschuss von Fr. 999‘700.– vorgelegt. Zum besseren Ergebnis haben ein einmaliger Sonderfaktor sowie höhere Steuererträge geführt. Im Hinblick auf die Einführung von RMSG, verlangte der Kanton St. Gallen die Auflösung der Rückstellung «Strassensanierungsprogramm 2006–2019» per 31. Dezember 2018, womit Fr. 837’289.– in die Laufende Rechnung überführt wurden. Der Anteil der Stadt (¼ Stadt, ¾ Kanton) an den Steuern von juristischen Personen lag mit 4,32 Mio. Franken deutlich über dem Budget. Die Einkommens- und Vermögenssteuern von natürlichen Personen lagen mit 21,37 Mio. Franken ebenfalls über dem Budget.
Die strikte Ausgabendisziplin bewirkte einen Minderaufwand bei den Personal- und Sachausgaben von rund Fr. 190‘000.– bzw. 1,47 Mio. Franken. Die Schule hat rund Fr. 78‘300.– unter dem Voranschlag abgeschlossen.
In den letzten Jahren konnte die Stadt die Nettoverschuldung von seinerzeit knapp 30 Mio. Franken kontinuierlich abbauen. Sie nahm 2018 nochmals um rund 1,1 Mio. Franken ab und liegt aktuell noch bei rund 7 Mio. Franken. Der Stadtrat wird der Bürgerversammlung vom 26. März 2019 beantragen, den Ertragsüberschuss der Rechnung 2018 von Fr. 529’497.16 dem Eigenkapital zuzuweisen. Dieses beläuft sich per 31. Dezember 2018 auf Fr. 4’877’108.77.
Neues Rechnungslegungsmodell RMSG
Nach Vorgabe des Kantons haben die Gemeinden auf den 1. Januar 2019 den Kontenrahmen nach dem Rechnungsmodell der St. Galler Gemeinden (RMSG) auf der Grundlage des harmonisierten Rechnungslegungsmodells für Kantone und Gemeinden (HRM2) einzuführen. Die Rechnung 2018 und das Budget 2019 sind deshalb nur erschwert vergleichbar.
Wesentlicher Zweck des harmonisierten Rechnungslegungsmodells für Kantone und Gemeinden (HRM2) sind Transparenz und Vergleichbarkeit. Das Rechnungsmodell für St. Galler Gemeinden (RMSG) weicht teilweise von den Vorgaben von HRM2 ab: Es lässt den Gemeinden Wahlmöglichkeiten.
Aufwertung des Verwaltungsvermögens
Der Stadtrat hat sich dabei für eine vollständige Neubewertung des bilanzierten Verwaltungsvermögens (ohne Spezialfinanzierungen, aber mit Strassen und Böden ausserhalb Spezialfinanzierung) entschieden. Dies führt zu einer Aufwertungsreserve von 65 Mio. Franken, die über die nächsten 15 Jahre linear aufzulösen ist. Die Regeln zur Aufwertung sind durch RMSG vorgegeben.
Aufwertung des Finanzvermögens
Das Finanzvermögen ist beim Übergang zum RMSG zwingend (ohne Wahlmöglichkeit) aufzuwerten und zwar zu den aktuellen Verkehrswerten. Dadurch entsteht eine Aufwertungsreserve in der Grössenordnung von 10,5 Mio. Franken. Davon werden 7 Mio. Franken ins Eigenkapital überführt und 3,5 Mio. Franken in die Reserve Werterhalt Finanzvermögen.
Entscheide aus der Gesamtsicht
Mit dem Übergang zu RMSG hat die Stadt sachlich und zeitlich einmalig die Möglichkeit, die finanzielle Entwicklung und Handlungsfreiheit zu steuern. Der Stadtrat will die Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, wobei folgende Zielsetzungen im Vordergrund stehen:
- ein längerfristig ausgeglichener Finanzhaushalt;
- die Finanzierung der anstehenden grossen Projekte;
- die Senkung des Steuerfusses.
Die jährliche Erfolgsrechnung wird neu 2-stufig abgeschlossen. In der 1. Stufe wird das operative Ergebnis ausgewiesen (Betriebs- und Finanzergebnis). Dazu gehören u. a. die jährlichen Abschreibungen des Verwaltungsvermögens. Der jährliche Abschreibungsbedarf aus den per 1. Januar 2019 aufgewerteten Anlagen des Verwaltungsvermögens beläuft sich auf
Fr. 4’732’500.–. Dieser Betrag wird sich laufend verändern, einerseits durch den Wegfall von linearen Abschreibungen aus älteren Investitionen, andererseits durch neue lineare Abschreibungen von neuen Investitionen nach dem 1. Januar 2019. Für die nächsten 15 Jahre ist davon auszugehen, dass die Erfolgsrechnung in der 1. Stufe mit einem Aufwandüberschuss abschliessen wird. Der Ausgleich erfolgt auf der 2. Stufe mit der von RMSG vorgegebenen linearen Auflösung der Aufwertungsreserve während 15 Jahren in der Form von jährlichen Reserveentnahmen von Fr. 4’350’000.–.
Budget 2019
Der Stadtrat unterbreitet der Bürgerversammlung das Budget 2019 bei einem um 7 %
reduzierten Steuerfuss von 139 Prozent mit einem Defizit von Fr. 3’513’700.– auf der 1. Stufe (operatives Ergebnis). Der Ausgleich erfolgt gemäss RMSG auf der 2. Stufe der Erfolgsrechnung durch den über 15 Jahre linearen Bezug von Fr. 4’350’000.– aus der Aufwertungsreserve des Verwaltungsvermögens. In der 2. Stufe der Erfolgsrechnung schliesst das Budget 2019 demgemäss mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 836’300.– ab.
Im Übrigen entspricht das Budget 2019 weitgehend jenem der Rechnung 2018. Die Möglichkeiten von Einsparungen beim Personal- und Sachaufwand werden immer kleiner, nachdem in den letzten Jahren sämtliche Positionen so optimiert wurden, dass weitere Schritte fast nur noch durch Leistungsverzicht zu erreichen sind.
Eine deutliche Abweichung besteht in Bezug auf die Schule. Zum einen sind Abschreibungen von Fr. 1’217’000.– gemäss Vorgaben von RMSG neu direkt den Anlagekategorien der Schule zu belasten. Zum andern hat die Schule einen höheren Bedarf für Sozialpädagogische Massnahmen (Fr. 464’500.–), Schulgelder (Fr. 186’600.–) und Liegenschaften (Fr. 70’000.–).
Aus dem kantonalen Finanzausgleich erhält die Stadt 2019 den Ressourcenausgleichsbetrag von Fr. 4’492’300.– und den soziodemografischen Ausgleichsbetrag von Fr. 1’309’100.–. (sk)