Michael Heggli wird neuer Leiter der Stadtgärtnerei

Die Stadtverwaltung Rorschach hat heute nachstehende Medienmitteilung verschickt. Hier findet man Sie im Wortlaut:

Neuer Leiter Stadtgärtnerei

Walter Moser, Leiter Stadtgärtnerei, hat dem Stadtrat mitgeteilt, dass er im Frühling 2019 in den wohlverdienten Ruhestand treten möchte. Der Stadtrat hat an der letzten Sitzung die Wahl für die Nachfolge vorgenommen. Seine Stelle als Leiter Stadtgärtnerei wird Michael Heggli, wohnhaft in St. Gallen, übernehmen. Michael Heggli absolvierte bei der Roth Gartenbau, St. Gallen, eine Lehre als Landschaftsgärtner. Danach besuchte er die Technikerschule (technische als auch betriebswirtschaftlich-kaufmännische Weiterbildung) an der kantonalen Gartenbauschule Oeschberg, welche er erfolgreich abschloss. Seit 2012 ist Michael Heggli Prüfungsexperte im Beruf Gärtner/-in Garten- und Landschaftsbau. Seit Sommer 2013 ist er Lehrbeauftragter Landschaftsgärtner am gewerblichen Bildungszentrum in Weinfelden. Nach der Rückkehr zu seinem ehemaligen Lehrbetrieb übt Michael Heggli bis heute die Funktion des stellvertretenden Betriebsleiters aus. Michael Heggli verfügt über ein grosses Fachwissen, welches er in seiner neuen Funktion als Leiter Stadtgärtnerei einbringen kann. Sein Stellenantritt wurde auf den 1. Mai 2019 vereinbart. Der Stadtrat heisst Michael Heggli bereits heute bei der Stadt Rorschach herzlich willkommen.

Bauabrechnungen

Der Stadtrat hat an seiner letzten Sitzung verschiedene Bauabrechnungen über den Ersatz von Wasserleitungen genehmigt. Es sind dies die drei Projekte Industriestrasse, Bogenstrasse und Kirchstrasse. Alle drei Projekte schliessen gegenüber dem vom Stadtrat bewilligten Kredit mit Minderkosten ab. Konkret sehen die Abrechnungen wie folgt aus:

 Kredit:Abrechnung:Minderkosten:
IndustriestrasseFr. 162’605.00Fr. 106’709.90Fr. 55’895.10
BogenstrasseFr. 288’528.00Fr. 227’586.90Fr. 60’941.10
KirchstrasseFr. 128’453.00Fr. 117’453.25Fr. 10’999.75

Die Minderkosten lassen sich hauptsächlich durch die gute Baukoordination sowie tieferen Kosten für die Tiefbau- und Instandstellungsarbeiten begründen.

Baubewilligung erteilt

–       Rixen Verwaltung AG, Teufen, für den Abbruch mehrerer Gebäude und Neubau von zwei Wohnhäusern mit Tiefgarage an der Feuerwehrstrasse 9 – 11.

Veranstaltungsbewilligungen erteilt wurden

–       der Fasnachtsgesellschaft Rorschach (FAGERO) zur Durchführung des Kinderumzugs in der Stadt Rorschach am Sonntag, 3. März 2019, ab 13.00 Uhr;

–       dem Handballclub Goldach-Rorschach zur Durchführung eines Bobby-Car-Rennens auf der Waisenhausstrasse am Samstag, 25. Mai 2019, ab 13.00 Uhr.

SBB-Tageskarten Gemeinde

Die SBB-Tageskarten sind ungebrochen beliebt. 2018 waren die Tageskarten an insgesamt 1‘403 Tagen von 1‘491 Tagen ausgebucht. Die Auslastung beträgt damit 94,1 %. Die Auslastung verteilt sich ziemlich ausgeglichen über das ganze Jahr, wobei vor allem an den Wochenenden und in der Ferienzeit eine enorme Nachfrage besteht. Die Stadt Rorschach bietet seit dem 1. Dezember 2018 5 Tageskarten Gemeinde an (bis anhin waren es 4). Diese Generalabonnemente bestehen jeweils aus 365 Einzelkarten. Eine Einzelkarte kostet Fr. 45.–.

Elektronische Publikationsplattform

Am 1. Juni 2019 tritt im Kanton St. Gallen das Publikationsgesetz in Kraft. Durch den kantonalen Erlass wird insbesondere die Rechtsverbindlichkeit der gedruckten Ausgabe der amtlichen Publikationen hin zur Rechtsverbindlichkeit der in elektronischer Form über das Internet veröffentlichten Ausgabe vollzogen.

Das Publikationsgesetz ermöglicht es, amtliche Publikationen der Gemeinden wie bspw. Bauanzeigen, Referenden, Versteigerungen, Planverfahren etc. ebenfalls rechtsverbindlich im Internet zu veröffentlichen. Nach kantonaler Gesetzgebung bestimmt der Rat das amtliche Publikationsorgan der Gemeinde. Der Rat kann demnach die Publikationsplattform des Kantons St. Gallen als amtliches Publikationsorgan der Gemeinde vorsehen. Die amtlichen Publikationen der Gemeinden können dann auf derselben Plattform wie das kantonale Amtsblatt veröffentlicht werden. Dies erleichtert den Zugang zu den amtlichen Publikationen von Kanton und Gemeinden erheblich.

Amtliche Publikationen werden bereits heute überwiegend elektronisch konsultiert. Diese Publikationen sind heute jedoch nicht rechtsverbindlich. Mit Hilfe der kantonalen Publikationsplattform kann dieser Mangel beseitigt werden. Durch die Möglichkeit der tagesaktuellen Publikation kann zudem sichergestellt werden, dass Publikationen zeitnah veröffentlicht werden und die jeweiligen Fristen entsprechend zu laufen beginnen. Dies ermöglicht eine Beschleunigung verschiedener Verwaltungsverfahren.

Mit dem neuen Publikationsgesetz entsteht allerdings das Problem, dass eine neue Form der amtlichen Publikation ermöglicht wird, die in der Gemeindeordnung von Rorschach keine Erwähnung findet. Gemäss Art. 27 des neuen Publikationsgesetzes ist weiterhin der Rat für die Festlegung des Publikationsorgans zuständig.

Der Stadtrat hat an seiner letzten Sitzung die Publikationsplattform als amtliches Publikationsorgan bezeichnet. Dies stimmt nun nicht mehr mit der Gemeindeordnung überein und Personen, die sich auf die Gemeindeordnung verlassen, würden falsch informiert werden. Es ist deshalb angezeigt, Art. 5 der Gemeindeordnung aufzuheben, auch wenn von Gesetzes wegen der Rat für die Bestimmung des Publikationsorgans zuständig ist. Da der Vollzugsbeginn des Publikationsgesetzes der 1. Juni 2019 ist, wird der Bürgerschaft anlässlich der ordentlichen Bürgerversammlung vom Frühjahr 2019 eine Änderung der Gemeindeordnung unterbreitet.

Der Stadtrat hat ausserdem

  • Kenntnis genommen von der Abrechnung der Pilzkontrollstelle über das vergangene Jahr;
  • festgestellt, dass gegen die Änderung des Gestaltungsplans Seehof Ost keine Einsprachen eingegangen sind; die Planunterlagen sind dem Kanton nun zur Genehmigung eingereicht worden;
  • einer Teiländerung des Rad-, Fuss- und Wanderwegplans aufgrund kleinerer Anpassungen bei der Linienführung des Jakobsweges zugestimmt. Die öffentliche Auflage der Änderung des Planerlasses wird in den nächsten Tagen erfolgen. (Sk)

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