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Premiere an der Pro-Bono-Wand des Kunstatelier Morpheo

28. April 13:00 - 6. Mai 17:30
Kostenlos

Pro-Bono-Wand – Deine Chance, gesehen zu werden

Carlo Laudati schreibt dazu: „Den Anfang macht vom 28. April bis am 5. Mai 2026 Ina Anselment von Rorschacherberg mit einem farbenprächtigen Wandteppich!

Du hast eigene Kunstwerke geschaffen und fragst Dich, wie sie auf andere wirken? Dann nutze die Gelegenheit: Stelle eines oder mehrere Deiner Werke für eine
Woche kostenlos – nach Absprache mit dem Kunstatelier Morpheo – an der eigens dafür geschaffenen Pro-Bono-Wand aus und erlebe hautnah die Reaktionen der Besuchenden. Lass Dich inspirieren, überraschen und in Deinem künstlerischen Schaffen bestärken.

Ganz ohne Risiko erhältst Du wertvolle Einblicke in die Resonanz auf Deine Arbeiten und gewinnst ein Gefühl für Deinen möglichen Marktwert. So kannst Du
in Ruhe entscheiden, ob eine grössere Ausstellung mit Vernissage in der Kunstgalerie Morpheo für Dich der nächste Schritt sein könnte. Begleitend präsentierst Du Dich in einem kurzen Porträt und gibst Einblick in Deinen künstlerischen Weg, Deine Inspiration und Deine Leidenschaft.

Interessiert? Dann nimm direkt Kontakt mit dem Künstler Morpheo auf und sichere Dir Deinen Termin für Deine ganz persönliche Pro-Bono-Woche. Ina Anselment freut sich über jedes Feedback! >> https://kunstatelier-morpheo.hpage.com/umfrage-pro-bono-wand.html

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Zum Veranstaltungskalender – kurz und bündig

Der Veranstaltungskalender im Rorschacher Echo steht grundsätzlich allen offen, die in der Stadt Rorschach und den umliegenden Gemeinden einen Anlass planen. Die Veranstaltungen müssen öffentlich zugänglich sein und den gesellschaftlichen Gepflogenheiten entsprechen.

Mit einer Veröffentlichung eines Anlasses übernimmt das Rorschacher Echo weder Gewähr noch Haftung für die Durchführung. Für die Richtigkeit der Inhalte sowie die Einhaltung der Urheberrechte der genutzten Bilder und Texte sind ausschliesslich der Veranstalter, bzw. der Erfasser der Veranstaltung verantwortlich.

Die Bewerbung des Anlasses muss illustriert sein und wird vor der Freischaltung überprüft. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.

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