Den Artikel „Ausländerrechtliche Fragestunde zum ersten Mal in Rorschach“ findet man in den soeben verteilten Rorschacher Stadtinfos auf Seite 21. Und online hier.
Fragen rund um Aufenthaltsbewilligungen, den Familiennachzug oder die Einbürgerung beschäftigen viele Menschen im Alltag. Gleichzeitig ist das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) aber diejenige Gesetzgebung, welche in der Schweiz am häufigsten angepasst wird. Dies erschwert es Betroffenen, Beratungsstellen und auch Behörden, den Überblick zu behalten. Um Orientierung in dieser komplexen Thematik zu bieten, findet am Montag, 4. Mai 2026 um 18:30 Uhr im Stadthofsaal Rorschach eine öffentliche Fragestunde zum Ausländerrecht statt. Dabei geben vier juristische Fachpersonen einen Überblick über zentrale Themen im Ausländer- und Arbeitsrecht und beantworten Fragen aus dem Publikum. Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Betroffene als auch an öffentliche Stellen, welche zugewanderte Personen beraten und begleiten.
Organisiert wird die ausländerrechtliche Fragestunde von der Fachstelle Gesellschaft der Stadt Rorschach in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Integration Region St. Gallen. Bisher wurde die Veranstaltung einmal jährlich in St.Gallen durchgeführt. Nun findet sie erstmals in Rorschach statt. Damit erhält die Bevölkerung die Möglichkeit, sich direkt vor Ort bei Fachpersonen zu informieren. Thematischer Schwerpunkt des Abends ist der Integrationsprozess vom Asylantrag bis zur Einbürgerung. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der erleichterten Einbürgerung von Jugendlichen. (Text: pd ss)
Referierende und juristische Fachpersonen:
Philipp Huber, Jurist Rechtsdienst, Migrationsamt St. Gallen
Urs Bachmann, Leiter Bürgerrecht, Amt für Gemeinden und Bürgerrecht
Elia Menghini, Jurist, HEKS Rechtsberatungsstelle für Asylrecht Ostschweiz
Anja Roth, Juristin, HEKS Rechtsberatungsstelle für Asylrecht Ostschweiz



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