Öffentliche Mitwirkungen – Möglichkeiten und Grenzen

Das Gesetz verlangt, dass die Bevölkerung bei Planungen mitreden kann – und der Kanton genehmigt heute keine Projekte mehr ohne solche Mitwirkungen. Es besteht aber Frustpotenzial, weil der Spielraum für Anpassungen gerade bei Sondernutzungs- und Strassenplänen oftmals klein ist und vor allem direktbetroffene Privatpersonen persönliche Interessen einbringen. Erfolgreich sind Mitwirkungen insbesondere bei übergeordneten Planungen oder bei städtischen Projekten, bei denen mehr Gestaltungsspielraum besteht. Der Stadtrat führt die Verfahren weiterhin sorgfältig durch, wertet alle Eingaben aus und gibt Rückmeldung, bittet aber um Verständnis, wenn Anliegen oftmals nicht übernommen werden können. In den kürzlich verteilten Rorschacher Stadtinfos findet man diesen Beitrag auf den Seiten 6 und 7 und online hier.

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