Aufhebung Hundereglement & Anpassung Hundesteuer

Aus den aktuellen Rorschacher Stadtinfos (Seiten 14 und 15): Das Hundereglement der Stadt Rorschach aus dem Jahr 1994 wird ersatzlos aufgehoben, da das seit 2020 gültige kantonale Hundegesetz alle relevanten Regelungen übergeordnet abdeckt – mit Ausnahme der Leinenpflicht an der Seepromenade. Diese bleibt durch
eine neue Verfügung des Stadtrats bestehen, der zudem ein Zutrittsverbot für Hunde auf Schulanlagen eingeführt hat. Die jährliche Hundesteuer wird ab dem Jahr 2026 von CHF 100.00 auf CHF 120.00 pro Hund erhöht. Sie entspricht damit den Regelungen in den Nachbargemeinden und gleicht Ausfälle aus dem neuen Hundegesetz aus. Die Einnahmen dienen der Finanzierung der Hundeversäuberung. Online findet man den ganzen Artikel hier.

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