Öffentliche Mitwirkung zur Richtplanung bis 31.01.24

Mit der Zustimmung zum neuen eidgenössischen Raumplanungsgesetz (RPG) hat die Schweizer Bevölkerung die Gewichtung der Siedlungsentwicklung nach innen erhöht. Mit der Fokussierung auf die bestehenden Bauzonen und dem zurückhaltenden Umgang mit Neueinzonungen erhalten die Kultur- und Landschaftsräume einen verstärkten Schutz. Auf der anderen Seite erhöht sich der Nutzungsdruck innerhalb der ausgewiesenen Bauzonen und es können vermehrt Konflikte auftreten.

Die Kantone und Gemeinden sind gefordert, auf diese neue Ausgangslage zu reagieren und die Gesetzgebung sachgerecht umzusetzen. Mit dem revidierten kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) und der überarbeiteten kantonalen Richtplanung kommt der Kanton St. Gallen dieser Aufgabe nach.

Gesetzlichen Auftrag erfüllen
Die Stadt Rorschach befasst sich seit langem mit der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages. Als Grundlage erliess der Stadtrat 2015, nach einem längeren Mitwirkungsprozess,  das Stadtentwicklungskonzept. 2019 folgte das Siedlungskonzept. Wo im Stadtentwicklungskonzept die politischen Entwicklungsvisionen festgehalten sind, zeigt das Siedlungskonzept die baulichen Entwicklungsabsichten in den einzelnen Quartieren auf.

Auf Basis dieser Vorarbeiten wurde die kommunale Richtplanung erarbeitet. Sie legt in einer Gesamtschau behördenverbindlich die künftige räumliche Ordnung und die Entwicklungsabsichten der Stadt Rorschach dar. Sie weist einen Planungshorizont von 25 Jahren auf und ist damit auf die langfristige Siedlungsentwicklung ausgelegt. In einem zweiten Schritt folgen die kommunalen Nutzungspläne wie Rahmennutzungsplan und Schutzverordnung, welche dann auch für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich sind.

Bestandteile der Richtplanung
Die Richtplanung besteht einerseits aus dem Richtplantext (Koordinationsblätter) und andererseits aus den Richtplankarten. Sie ist in vier Themenbereiche gegliedert, welche wiederum in verschiedene Kapitel unterteilt sind:

  • Siedlung
  • Landschaft
  • Verkehr
  • Infrastruktur

Konkrete Richtplanbeschlüsse und terminierte Massnahmen
Die vorstehenden Kapitel umfassen wiederum zahlreiche Unterkapitel, in welchen konkrete Richtplanbeschlüsse und Massnahmen sowie der Zeithorizont für die Umsetzung definiert sind. Unter www.mitwirken-rorschach.ch finden Interessierte den gesamten Richtplantext, die Richtplankarten und den Planungsbericht.

Mitwirkung bis 31. Januar 2024
Die Richtplanung entfaltet nach der abschliessenden Genehmigung keine Verbindlichkeit für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Sie ist einzig für die Behörden wegleitend. Es ist deshalb kein öffentliches Auflageverfahren vorgesehen. Das Planungs- und Baugesetz hält die zuständige Behörde jedoch an, für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung zu sorgen. Parallel dazu erfolgt die Vorprüfung durch die kantonalen Behörden.

Der Stadtrat lädt die Bevölkerung, die Ortsparteien und weitere interessierte Kreise ein, sich mit dem Entwurf der Richtplanung auseinanderzusetzen. Unter mitwirken-rorschach.ch besteht die Möglichkeit, zu sämtlichen Kapiteln und Unterkapiteln eine Rückmeldung abzugeben und Änderungs- sowie Ergänzungsvorschläge zu machen. Kommentare können auch direkt in die Richtplankarten eingefügt werden. Die Mitwirkungsfrist läuft bis zum 31. Januar 2024.

Die Stadt arbeitet parallel dazu bereits an der Rahmennutzungsplanung, d.h. am Zonenplan und am Baureglement. Diese Erlasse sind auf die Richtplanung abgestimmt und dereinst für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich. Entsprechend findet dafür dereinst eine öffentliche Auflage statt. Ebenfalls sieht das Gesetz das fakultative Referendum vor.

Der Stadtrat freut sich, wenn die Gesamtrevision der Ortsplanung auf reges Interesse stösst. Den ganzen Wortlaut der Medienmitteilung im November 2023 finden Interessierte hier. (Text: pd sk)

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