Wahlvorschläge bis Freitag, 1. Juli 2022, abgeben

Auf der Homepage der Stadt Rorschach ist am 15. März nachstehende Mitteilung aufgeschaltet worden:

Ersatzwahl für ein Mitglied des Stadtrates für den Rest der Amtsdauer 2021 bis 2024

Stadtrat Stefan Meier hat seinen Rücktritt aus dem Stadtrat per 30. September 2022 eingereicht. Unter Rücksichtnahme auf die bereits bestehenden Abstimmungstermine hat der Stadtrat den ersten Wahlgang für die Wahl eines Mitglieds des Stadtrates auf den 25. September 2022 festgesetzt. Das Datum für einen allfälligen zweiten Wahlgang wird zu einem späteren Zeitpunkt publiziert.

Für den ersten Wahlgang sind die Wahlvorschläge bis Freitag, 1. Juli 2022, 11.30 Uhr, bei der Stadtkanzlei eintreffend, einzureichen.

Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 von in Gemeindeangelegenheiten Stimm­berechtigten unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten enthalten, als Mandate zu vergeben sind, ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten und lediglich Kandidaten, die ihrer Kandidatur zustimmen.

Die Stadtkanzlei erstellt gestützt auf die eingereichten Wahlvorschläge einen Stimmzettel. Parteien haben keine Druckkosten zu tragen, da nur noch ein amtlicher Stimmzettel pro Wahl erstellt wird.

Zweiter Wahlgang
Der Stadtrat legt den Termin für einen allfälligen zweiten Wahlgang zu einem späteren Zeitpunkt fest. Gemäss Gemeindeordnung kommt im zweiten Wahlgang die stille Wahl zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Kandidaten der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht.

Die Formulare «Kandidatur und Wahlvorschlag für ein Mitglied des Stadtrates» finden Interessierte auf der Webseite der Stadt Rorschach. (pd sk)

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