Yoga8sam und der Klassiker der ayurvedischen Küche

„Der Bundesrat hat am Mittwoch, 8. September 2021, beschlossen, dass ab Montag, 13. September 2021, die Zertifikatspflicht eingeführt wird. Dies aufgrund der angespannten Lage in den Spitälern. Die Zertifikatspflicht gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen.

Da der Yogaunterricht regelmässig in der gleichen Zusammensetzung und in abgetrennten Räumen durchgeführt wird, sind die Yogakurse von der Zertifikatspflicht befreit. Dies gilt für Yogakurse mit bis zu 30 Kursteilnehmern/-innen in Innenräumen. Es müssen weiterhin die Kontaktdaten festgehalten werden. Draussen kann Yoga ohne jede Vorgabe ausgeübt werden.

Wir halten uns an die Rahmenvorgaben des BAG und das Schutzkonzept des Bundesamtes für Sport BASPO, welche in Zusammenarbeit mit den beiden Yoga Berufsverbänden, Yoga Schweiz Suisse und Schweizer Yogaverband, erstellt wurden“, schreibt Yoga8sam in seinem Newsletter. Dort findet man nebst weiteren Hinweisen auch die Tipps für den Klassiker der ayurvedischen Küche.

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