Neues Altersheimreglement tritt in Kraft

Im Dezember 2020 erliess der Stadtrat das überarbeitete Reglement für das Altersheim der Stadt Rorschach und unterstellte dieses dem fakultativen Referendum. Während der Zeit vom 3. März 2021 bis 12. April 2021 unterstand das Reglement dem fakultativen Referendum, welches jedoch nicht ergriffen wurde.

Da das Heimreglement nicht der Genehmigung durch den Kanton untersteht und der Stadtrat somit das Reglement letztinstanzlich erlassen kann, setzt der Stadtrat dieses per 1. Juni 2021 in Kraft. (pd sk)

 

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