Gemäss dem Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit der Stadt Rorschach sind Gartenwirtschaften vom 16. Juni bis zum 15. August um 23.00 Uhr zu schliessen und ab 22.00 Uhr ist die Nachtruhe zu beachten. Gartenwirtschaften dürfen – im Gegensatz zu den Restaurants – gemäss der aktuell geltenden Verordnung zum Coronavirus betrieben werden. Aufgrund dessen hat der Stadtrat ausnahmsweise festgelegt, dass ab sofort die Gartenwirtschaften erst um 23.00 Uhr zu schliessen sind. Die Bestimmungen über die Nachtruhe ab 22.00 Uhr sind jedoch einzuhalten. (pd sk)