Die Stadtkanzlei Rorschach hat kürzlich noch nachstehende Medienmitteilung verschickt:
Revision Vereinbarung für den Tageshort Rorschach-Rorschacherberg
Am 1. Januar 1995 schlossen die damaligen Schulgemeinden Rorschach und Rorschacherberg einen Vertrag über die gemeinsame Trägerschaft des Tageshortes Rorschach und Rorschacherberg ab. Diese Vereinbarung ist heute noch gültig, rechtlich und sprachlich aber veraltet.
Während einem Vierteljahrhundert diente das Vertragswerk als Basis für einen gut funktionierenden Tageshort und hatte Pioniercharakter. Die Schulgemeinden sind inzwischen Teil der Einheitsgemeinden und mit der Einführung der schulergänzenden Tagesstruktur in beiden Trägergemeinden fanden weitere Veränderungen mit Auswirkungen auf den Tageshort statt.
Die von der Hortkommission überarbeitete Zusammenarbeitsvereinbarung haben die Räte von Rorschach und Rorschacherberg genehmigt. Materiell gibt es wenige Anpassungen, da die Hortkommission und der Tageshort unter den gegebenen Rahmenbedingungen ausgezeichnet funktionieren. Die Vereinbarung untersteht dem öffentlichen Recht und wird in beiden Gemeinden in den nächsten Tagen dem fakultativen Referendum unterstellt werden.
Die Unterlagen beider Geschäfte werden in den nächsten Tagen in beiden Gemeinden dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Vorlagen liegen mit Beginn des Referendums in der Stadtkanzlei zur Einsichtnahme öffentlich auf oder können von der Homepage der Stadt Rorschach heruntergeladen werden. (pd sk)
Die ganze Vereinbarung über die gemeinsame Trägerschaft des Tageshort Rorschach – Rorschacherberg findet man hier. Und wer das fakultative Referendum ergreifen will, wird hier fündig.