Friedhofsbetrieb und Bestattungswesen überarbeitet

Die Stadtkanzlei Rorschach hat kürzlich noch nachstehende Medienmitteilung verschickt:

Überarbeitete Bestimmungen für den Friedhofbetrieb und das Bestattungswesen

Der Zentralfriedhof mit Abdankungskapelle, Aufbahrungstrakt und Urnenhalle wurde als grosszügige Parkanlage südlich der Goldacherstrasse auf Gemeindegebiet von Rorschacherberg erstellt. Die erste Etappe mit den von Architekt Adolf Gaudy geplanten Hochbauten war im Mai 1913 abgeschlossen. Danach folgten die ersten Bestattungen.

Bezüglich des Betriebs und Unterhalts schlossen die Politischen Gemeinden Rorschach und Rorschacherberg seit der Inbetriebnahme des Zentralfriedhofs fallweise Einzelvereinbarungen ab, so wie es die Verhältnisse jeweils gerade erforderten. Die letzte Vereinbarung wurde 1959 abgeschlossen. Der Betrieb des Friedhofs liegt seit Beginn bei der Stadt Rorschach. Es besteht eine gemeinsame Aufsichtskommission der Räte von Rorschach und Rorschacherberg.

Am 24. Mai 1982 erliessen der Stadtrat Rorschach und der Gemeinderat Rorschacherberg die Verordnung über den Friedhof und das Bestattungswesen, die seit 9. August 1982 in Vollzug ist. Die gemeinsame Friedhofkommission ist zur Auffassung gelangt, dass die Bestimmungen über das Bestattungswesen und den Friedhof in zeitgemässer Form neu zu formulieren sind. Es geht nicht um grosse materiell-rechtliche Neuerungen, sondern darum, die auch in Zukunft noch gültigen Abreden beider Gemeinden sowie die Regeln für den Betrieb des Friedhofs übersichtlicher festzuhalten und die bisherige Praxis beim Betrieb des Friedhofs einzufügen.

Der Stadtrat Rorschach und der Gemeinderat Rorschacherberg schlossen sich dieser Meinung an und haben, basierend auf der Vorarbeit der Friedhofkommission, folgende Erlasse genehmigt:

  • Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Friedhofs;
  • Bestattungs- und Friedhofreglement.

Die Gemeindevereinbarung zwischen Rorschach und Rorschacherberg hält die bis anhin und weiterhin gültigen Abreden zwischen den Gemeinden fest, die bis heute fallweise in Einzelvereinbarungen getroffen wurden. Die bisherige Praxis der Umsetzung wurde ausformuliert. Das Gesamteigentum beider Gemeinden am Friedhofgrundstück bleibt bestehen. Die gemeinsame Friedhofkommission bleibt ebenso bestehen und das Kommissionspräsidium verbleibt bei der Stadt Rorschach.

Das Bestattungs- und Friedhofreglement bestimmt die Abläufe für das Bestattungswesen und die Regeln für den Friedhofbetrieb. Es basiert im Wesentlichen auf der bisherigen Praxis und regelt jene Punkte genauer, in denen aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre Handlungsbedarf bestand. Die Dauer der Grabesruhe wird neu einheitlich auf 20 Jahre festgesetzt. (pd sk)

Die ganz Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Friedhofs findet man hier. Das Bestattungs- und Friedhofreglement hier. Und wer das fakultative Referendum ergreifen will, wird hier fündig.

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