Die technischen Voraussetzungen für Homeoffice sind auch in der Stadt Rorschach gegeben. Gestützt auf die vom Bundesrat verabschiedeten Massnahmen können Mitarbeitende der Stadt mit Büroarbeitsplätzen Arbeiten als bezahlte Arbeitszeit von zu Hause aus erledigen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Schalterdienst innerhalb der Abteilung gewährleistet sein muss. Die Stadt „Rorschach leistet jedoch keine Beiträge oder Entschädigungen aus für das Einrichten, Betreiben und Unterhalten von Homeoffice-Arbeitsplätzen“, meldet die Stadtkanzlei Rorschach auf Anfrage.