Regierung schränkt Besuche in Heimen ein

Die Staatskanzlei St.Gallen hat heute Nachmittag noch nachstehende Medienmitteilung verschickt. Diese Massnahmen gelten im ganzen Kanton ab kommendem Dienstag.

Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen können ab diesem Dienstag pro Tag noch zwei Besuchende empfangen. Diese müssen sich im Voraus anmelden und erhöhte Schutzmassnahmen beachten. Dies hat die Regierung aufgrund der epidemiologischen Lage für alle Alters- und Pflegeheime beschlossen. Weitere Einschränkungen hat sie vorbereitet und wird diese Ende Woche umsetzen, sofern die bereits bestehenden Einschränkungen ihre Wirkung innerhalb von 14 Tagen nicht erzielen oder der Bundesrat in der Zwischenzeit keine neuen national gültigen Regelungen erlässt.

Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Heimbewohnenden und von Angehörigen bei Besuchen müssen mit Blick auf ethische und soziale Aspekte verhältnismässig sein. Das ist ein Grundsatz im neuen 3-Phasenmodell, welches das Amt für Soziales (Departement des Innern) mit dem Heimverband Curaviva St.Gallen und der Geriatrischen Klinik St.Gallen erarbeitet hat. Die Regierung hat gestützt darauf und aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage heute an ihrer ausserordentlichen Sitzung eine Beschränkung der Besuche beschlossen.

Maximal zwei Personen, nur auf Voranmeldung
Neu sind täglich noch zwei Besuchende je Bewohnerin oder Bewohner möglich. Diese Zahl kann in Ausnahmesituationen, wenn jemand beispielsweise im Sterben liegt, nach Absprache mit der Heimleitung überschritten werden. Die Besucherinnen und Besucher müssen sich im Voraus anmelden. Je nach Heim können die Besuche auf besondere Zeitfenster beschränkt werden. Besucherinnen und Besucher müssen ihre Kontaktdaten hinterlegen und sind aufgefordert, bei Symptomen einer allfälligen Covid-19-Erkrankung von einem Besuch abzusehen. Wer sich unsicher fühlt, kann im Vorfeld den Coronavirus-Check des Bundesamtes für Gesundheit durchführen (www.bag-coronavirus.ch). Cafeterien in den Heimen sind gemäss der vom jeweiligen Heim vorgegebenen Nutzung in der Regel nur noch im Rahmen der allgemeinen Besuchsregelung zugänglich.

Diese Regelung gilt ab diesem Dienstag, 27. Oktober 2020 und für alle Alters- und Pflegeheime im Kanton St.Gallen vorläufig bis zum Jahresende oder bis sich die epidemiologische Lage verbessert. Die Einschränkungen entsprechen der «Phase 2: Ausbruchsbekämpfung» des neuen «3-Phasenmodells: Besuchsregelungen in Heimen» vom 22. Oktober 2020. Das Dokument ist auf http://www.sg.ch/coronavirus abrufbar.

Vorläufiger Verzicht auf weitergehende Besuchsbeschränkungen
Erkranken in einem Heim mehr als drei Bewohnende oder Mitarbeitende, so dass Personalengpässe auftreten, kann die Heimleitung die Besuche auch auf begründete Einzelfälle oder Ausnahmesituationen beschränken. Dies ist aktuell in wenigstens sechs Heimen im Kanton St.Gallen der Fall.

Die Vorkehrungen der Heime gemäss eigenem Schutzkonzept und die allgemein geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen sind stets zu beachten. Besuchende werden bereits heute um die Angabe der Kontaktdaten gebeten. Die Umsetzung des Modells liegt primär in der Verantwortung der einzelnen Heime, weshalb bei einer grösseren Betroffenheit von Covid-19-Erkrankungen bisher und auch künftig eine Einschränkung der Besuche auf Ausnahmefälle zulässig ist.

Kantonsweit ist aus Sicht der Regierung indes derzeit eine massvolle Beschränkung der Besuche ausreichend. Diese Situation kann sich aufgrund der Dynamik der Pandemieentwicklung aber verändern und weitergehende Einschränkungen durch den Bundesrat sind nicht auszuschliessen.

Lage in Behinderteneinrichtungen stabil
Da betagte Menschen die grösste Risikogruppe darstellen, die es mit entsprechenden Massnahmen zu schützen gilt, fokussiert das 3-Phasenmodell primär auf die Betagten- und Pflegeheime. Die Fallzahlen in den Behinderteneinrichtungen nahmen in den letzten Tagen zwar ebenfalls zu, erfordern aber noch keine generellen Regelungen im Kanton.  Das Amt für Soziales steht im direkten Austausch mit den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Die Empfehlungen wurden in Absprache mit dem Branchenverband Insos entsprechend den Bedürfnissen angepasst.

Weitere Einschränkungen angedacht
Die Regierung hat an ihrer ausserordentlichen Sitzung von heute noch weitergehende Einschränkungen besprochen. Sie wird diese am kommenden Freitag umsetzen, sofern die bereits bestehenden Einschränkungen ihre Wirkung innerhalb von 14 Tagen nicht erzielen oder der Bundesrat in der Zwischenzeit keine neuen national gültigen Regelungen erlässt. (pd Sk)

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