Naherholungsgebiet Fünfländerblick zieht Massen an

Auch in Rorschach kennt ihn jeder, den Fünfländerblick. Einige nennen ihn sogar den „Rorschacher Hausberg“. Nun hat sich ein Rorschacher Echo Leser gemeldet, der dort in unmittelbarer Nähe wohnt, sich über das Interesse am Fünfländerblick freut und trotzdem einige Bauern- und Anstandsregeln in Erinnerung rufen will.

„Selber wohne ich (und bin aufgewachsen)  im Naherholungsgebiet Fünfländerblick und bin den Bauern hier sehr verbunden. Darum habe ich vor knapp 20 Jahren auch mit der Organisation des 1. August-Festes auf dem Fünfländerblick gestartet. Ziel war es schon damals, den Menschenauflauf zu kanalisieren (Parkplätze, WC, zusätzliche Abfallbehältnisse usw. zu organisieren, ungemähte Wiesen abzusperren und am 2. August alles vom Zigarettenstummel bis zum abgebrannten Feuerwerkskörper wieder einzusammeln. Dies hat sich in all den Jahren sehr bewährt. So haben wir u.a. auch den Prix Benevol verliehen erhalten.

Aktuell ist die Situation im Naherholungsgebiet Fünfländerblick die folgende: Corona, Naherholungsgebiet, warm, schöne Sonnenuntergänge, kein resp. geschlossenes Restaurant und somit auch kein WC.  Resultat:

  • x-faches mehr Menschen im Naherholungsgebiet Fünfländerblick
  • Der grösste Teil weiss sich richtig zu verhalten und nimmt auch den Abfall wieder mit. Dafür herzlichen Dank.
  • (Ausnahmen bestätigen die Regel – Pizzaschachteln und anderes von den Fast-Food-Ketten Unverdauliches 5 Meter neben dem Abfalleimer oder weit verstreut in den Wiesen.

Bis anhin war das ‚korrekte‘ zwischen den Familien, Päärchen, und ‚Kleingruppen‘ mit weitem Abstand Picknicken, Spielen, schmüsele, geniessen, ‚pörtlä‘ (so nennen wir alles was Päärchen in den Wiesen/Wälder treiben, was über das ’schmüsele‘ hinausgeht) völlig in Ordnung. Genau dafür ist die Natur insbesondere das Naherholungsgebiet da. Genau dafür hat es Parkplätze, Wege, Abfalleimer, Bänkli usw.

Nun, am nächsten Sonntag (wie immer am letzten Sonntag im April) ist der traditionelle ‚Landsgemeindesonntag‘. Das heisst immer noch (auch wenn die Landsgemeinde abgeschafft ist) folgendes: Bauernregel I: Nach der Landsgemeinde dürfen die Wiesen nicht mehr betreten werden. Bauernregel II: Blüht das Wiesenschaumkraut, auch Landsgmeendsblüemli genannt, dürfen die Wiesen nicht mehr betreten werden. Die Vegetation ist weit fortgeschritten und die Wiesen auch auf dem Schattenhang in Richtung Bodensee stark gewachsen, resp. das Wiesenschaumkraut blüht. Nun ist es Zeit, diese nicht mehr zu betreten. Niedergedrücktes Grass steht nicht mehr auf, wächst langsamer, verfault und kann nicht gemäht werden.

Wir beobachten aktuell Horden von Sonnenuntergangsromantikern, welche sich in den Wiesen niederlassen, Kinder, die sich sanft gebettet im hohen Gras die Hänge runterrollen lassen. Ehrlich? Ich verstehe das. Und das war bis jetzt auch kein Problem. Leider ist damit jetzt Schluss.

Unser Tipp:

Die Strassen und Wege werden nur von uns Anstössern vorsichtig befahren. Es gibt genug schöne Plätzchen mit bester Aussicht auf den Bodensee und Sonnenuntergang. Wir freuen uns weiterhin auf die Ausflügler und Sportler die sich respektvoll gegenüber der Natur, Landwirtschaft und Anwohner im Naherholungsgebiet bewegen. Und bitte vorher vorsorglich aufs WC gehen, es hat kein öffentliches WC im Naherholungsgebiet. Der diesbezügliche Post auf Facebook vom 5er-Team hat riesige Reichweite gefunden.“ (Anmerkung: Der Verfasser ist bekannt)

Da war noch alles in Ordnung. (Bild z.V.g)

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