Daten für die Gesamterneuerungswahlen sind bekannt

Auf der Homepage der Stadt Rorschach ist nachstehende Mitteilung publiziert:

Die Regierung des Kantons St. Gallen hat den ersten Wahlgang der kommunalen Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2021 bis 2024 auf den 27. September 2020 festgesetzt. In der Stadt Rorschach sind der Stadtpräsident, der Schulratspräsident, die Mitglieder des Stadtrates, die Mitglieder des Schulrates sowie die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission zu wählen.

Der Stadtrat hat einen allfälligen zweiten Wahlgang auf den 29. November 2020 festgelegt. Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang sind bis Freitag, 3. Juli 2020, 16.30 Uhr, bei der Stadtkanzlei eintreffend, einzureichen. Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang können bis Freitag, 9. Oktober 2020, 16.30 Uhr, eingereicht werden.

Wahlvorschläge sind schriftlich an die Stadtkanzlei Rorschach einzureichen. Sie können von einer politischen Partei, einem Wahlkomitee oder einer Interessengruppe stammen und müssen von mindestens 15 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Von den Kandidierenden muss eine schriftliche Zustimmung zur Wahl vorliegen. Die Stadtkanzlei stellt für Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen die erforderlichen Formulare (siehe nachstehend) zur Verfügung.

Stille Wahl
Stille Wahl kommt zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Namen von Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht. Die Stadtkanzlei entscheidet über das Zustandekommen der Stillen Wahl nach den Voraussetzungen gemäss Gesetz über Wahlen und Abstimmungen. Dieser Entscheid wird veröffentlicht. Wenn eine Stille Wahl zu Stande gekommen ist, entfällt der Urnengang.

(pd sk)

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