Das Spital Rorschach muss eine Zukunft haben

Die Arbeitsgruppe für eine zukunftsorientierte Gesundheitsversorgung in der Region Rorschach hat der Regierung eine Vernehmlassungsantwort eingereicht. Das Schreiben vom 20. Dezember 2019 ist unterzeichnet von Brigitta Kuratli im Namen von Dr. med. Charlotte Bigler, Goldach; Anna Bleichenbacher, Rorschacherberg; Max Bürkler, Rorschach; Dr. med. Thomas Chlibec, Rorschach; Guido Etterlin, Rorschach; Bernadette Fässler, Goldach; Maria Huber, Rorschach; Silvano Moeckli, Rorschach; Andrea Schöb, Staad und Ariane Thür Wenger, Rorschach. Der Vernehmlassungstext wurde gestern den regionalen Medien zugestellt. Nachstehend der eingereichte Text im vollen Wortlaut:

Vernehmlassung Weiterentwicklung der Strategie der St. Galler Spitalverbunde

Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin, Sehr geehrte Herren Regierungsräte

Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme und lassen uns zur Spitalvorlage folgendermassen verlauten:

1. Sparvorstellungen sind überzogen und werden nicht erfüllt
Einigkeit besteht wohl darin, dass die Kosten im Gesundheits- und Spitalwesen weiter steigen werden. Wir von der Arbeitsgruppe sind jedoch überzeugt, dass mit den Spitalschliessungen das Kostenwachstum nicht einzudämmen ist und die Sparvorstellungen mit der Strategie 4plus5 nicht erfüllt werden. Viele „kostendämpfende“ Massnahmen werden sich als reine Verschiebungsmassnahmen herausstellen. Niemand kann heute sagen, wie die spitalärztliche Versorgung in zehn Jahren aussehen wird. Aber wir können festlegen, wo sie erfolgt. Vor allem sollen jetzt keine irreversiblen Entscheide betreffend die Spitalstandorte gefällt werden. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass die Infrastruktur in den Regionen flexibel und ausbaufähig gestaltet wird. Spitalkonzentration bedeutet zudem immer ein Klumpenrisiko, wenn grössere Fehlentwicklungen eintreten.
Auslöser der ganzen finanziellen Misere ist die Übertragung der schlecht unterhaltenen Spitalimmobilien an die Spitalverbunde. Dieser Beschluss muss unseres Erachtens rückgängig gemacht werden.
Zudem kann ein Kanton – anders als ein Spitalverwaltungsrat – politisch darauf einwirken, dass sich die gesamtschweizerischen Rechtsgrundlagen ändern. Zum Beispiel könnte der Kanton St. Gallen sich dafür engagieren, die Fallkostenpauschalen kritisch zu hinterfragen.

2. Gesundheits- und Notfallzentren sind nicht umsetzbar und dienen nur als Feigenblatt
Eine sinnvolle Auslastung des geplanten ambulanten Gesundheits- und Notfallzentrums in Rorschach ist kaum möglich und würde die gut funktionierende Zusammenarbeit der regionalen Hausärzteschaft massiv beeinträchtigen. Die HausärztInnen der Region lehnen das ab. Es braucht weiterhin eine stationäre Grundversorgung in der allgemeinen inneren Medizin mit entsprechender Infrastruktur vor Ort. Insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung braucht es auch in Zukunft genügend Spitalbetten, insbesondere für mehrfach erkrankte und betagte Menschen. Es steht in Aussicht, dass nach Schliessung der Standorte Rorschach und Flawil in St. Gallen zweimal 35 also insgesamt 70 Spitalbetten für die allgemeine innere Medizin fehlen und dort für mehr als 100 Mio. Franken neu gebaut werden müssten.

3. Krankenkassenprämien werden aufgrund der Zentralisierung steigen
Die Zentralisierung bringt keine Einsparungen, sondern wird die Steuer- und Prämienzahler sogar teurer zu stehen kommen. Durch teilweise nicht zwingend notwendige Abklärungen und Therapien in hochspezialisierten Spitälern entstehen gesamthaft höhere Kosten als in Regionalspitälern und das Infektionsrisiko ist grösser. Private Betreiber können die „lukrativen“ Fälle abschöpfen. Müssten bei einer Konzentration der Spitalstandorte Patientinnen und Patienten in Spitälern mit höherer Baserate behandelt werden, hätte dies für die Krankenversicherer und für den Kanton St. Gallen höhere Kosten zur Folge.

4. Volkswirtschaftliche Wertschöpfung und regionalpolitische Aspekte sind nicht berücksichtigt
Die Perspektive des Kantons muss die Auswirkungen auf seine gesamten Einnahmen und Ausgaben mit einbeziehen und auch die volkswirtschaftliche Wertschöpfung und regionale Auswirkungen berücksichtigen. Was nützt es dem Kanton St. Gallen, wenn zwar in den Spitalverbunden Stellen abgebaut werden, diese Stellen aber dann in ausserkantonalen und in Privatspitälern neu geschaffen werden und der Kanton seinen Anteil von 55 Prozent zahlt? Das Regionalspital sichert Arbeitsplätze und Aus- und Weiterbildungsplätze vor Ort. Wir müssen auf die Haushaltskassen und Kantonskassen schauen, nicht bloss auf die Spitalkasse.

5. Lösungsvorschlag 1plus8
Wir fordern moderne, übersichtliche, dezentrale und vitale Regionalspitäler für die Grundversorgung als Stütze und Fundament im Kanton St. Gallen und ein Zentrum für die Spitzenmedizin. Das heisst konkret: Reduktion des Zentrumsspitals in St. Gallen auf die tatsächlich benötigte Spitzenmedizin und Ausbau der Regionalspitäler.

Freundliche Grüsse
AG zukunftsorientierte Gesundheitsversorgung Region Rorschach

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