Kantonsrat Guido Etterlin will Schallradar-Geräte prüfen

In der aktuellen Kantonsratsdebatte in St. Gallen (sie endet heute) hat Kantonsrat und Stadtrat Guido Etterlin nachstehende Interpellation eingereicht.

«Einsatz von Schallradar-Geräten gegen zunehmende Lärmbelastung von Frühling bis Herbst? 

Im Frühling beginnt an vielen Orten wieder die Auto- und Töffsaison mit heulenden Motoren auf immer gleichen Strassenabschnitten und einem unnötigen Stop-and-Go-Fahren. Oftmals sind die Fahrzeuge technisch nachgerüstet oder abgeändert. In dicht besiedelten Gebieten ergibt sich daraus insbesondere an Wochenenden und vor allem bei schönem Wetter eine Lärmbelastung für Anwohnerinnen und Anwohner solcher Strecken, die nicht akzeptabel ist. Auch aus Klimaschutzgründen ist dieses unnötige Herumfahren zu verurteilen.

Gemäss Art. 42 des Strassenverkehrsgesetzes (SR 741.01; abgekürzt SVG) sind Auto- und Töfffahrer verpflichtet, jede vermeidbare Belästigung von Strassenbenützern und Anwohnern, namentlich durch Lärm, Staub, Rauch und Geruch zu unterlassen. Die Befugnisse der Polizei sind in Art. 54 SVG geregelt. Demnach ist diese verpflichtet, Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind, deren Zustand oder Ladung den Verkehr gefährden oder die vermeidbaren Lärm erzeugen, an der Weiterfahrt zu hindern. Sie kann den Fahrzeugausweis abnehmen und nötigenfalls das Fahrzeug sicherstellen. Was viele nicht wissen bzw. ignorieren: Fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften, namentlich in Wohn- und Erholungsgebieten ist gemäss Art. 33 der Verkehrsregelverordnung (SR 741.11; abgekürzt VRV) strafbar. Der Vollzug dieser Vorschriften bindet bei den Einsatzkräften der Polizei viele Ressourcen. Im Kanton Genf wird aktuell die Entwicklung eines Schallradars geprüft. Es steht in Aussicht, dass ein solches Gerät in zwei bis vier Jahren einsatzbereit sein könnte.

Wir bitten die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Teilt die Regierung die Auffassung, dass Anwohnerinnen und Anwohner solcher Strassenzüge übermässig mit Lärm belastet sind?
  2. Ist der Regierung bekannt, welche neuralgischen Strecken im ganzen Kanton von diesem speziellen – weil problemlos vermeidbaren – Lärmproblem betroffen sind und um welche handelt es sich?
  3. Wie beurteilt die Regierung die Durchsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und was sieht sie für Handlungsbedarf?
  4. Sieht die die Regierung Handlungsbedarf bei der Einhaltung der Lärmschutz-Vorschriften bei motorisierten Zweiradfahrzeugen?
  5. Ist die Regierung bereit, die Anschaffung von Lärmradargeräten zu prüfen?»

Die Abklärungen im Vorfeld haben für Guido Etterlin ergeben, dass die Thematik mit den Lärmcorsos (die Rorschacher Haupt- und Kirchstrasse lassen grüssen …) ein grossflächiges Ärgernis im ganzen Kanton sind und die Polizeikräfte dem teilweise machtlos gegenüberstehen. Man darf gespannt sein, was sein Vorstoss im Kantonsparlament bewirkt.

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