Revitalisierung beim Neuseeland ist abstimmungsreif

Die Gemeinde Rorschacherberg hat heute Morgen den Startschuss für die Abstimmungsvorlage vom 10. Februar 2019 gegeben. An einer Medienorientierung haben die Verantwortlichen das Abstimmungsgutachten vorgestellt. Das ganze Dossier inkl. Gutachten findet man auf der Homepage der Gemeinde. Der Seeuferweg auf einer Anschüttung hilft mit, dass im Neuseeland wieder ein natürliches Ufer mit wertvollen Lebensräumen entstehen kann. Und was in diesem Bereich passiert interessiert auch viele RorschacherInnen. Im Anschluss die Medienmitteilung der Gemeinde im Wortlaut.

Ausgangslage
Die Bürgerversammlung 2011 erteilte dem Gemeinderat den Auftrag, eine Machbarkeitsstudie zur Realisierung eines Seeuferweges auf dem Gemeindegebiet zwischen dem Hafen Hörnlibuck und dem Strandbad Rorschach auszuarbeiten. Darauf wählte die Bürgerversammlung 2013 eine Variante mit einem Fussgängersteg im See aus, worauf der Gemeinderat dafür ein Projekt ausarbeiten liess. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger lehnten dieses Projekt an der Urne im Jahr 2015 ab.

Die Bevölkerung äusserte sich in der Meinungsumfrage vom Dezember 2015 dahingehend, dass sich der Gemeinderat für eine bessere und attraktivere Fussgänger- und Radverbindung zwischen dem Industrieareal Kopp und dem Hörnlibuck weiter einsetzen soll. 53,44 Prozent der Umfrage-Teilnehmer wünschten zusätzlich zu einem Radweg entlang der Kantonsstrasse auch eine Lösung für Fussgänger direkt im Uferbereich des Bodensees.

Gemeinderat und Arbeitsgruppe erarbeiteten Projekt
Der Gemeinderat liess in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Parteien, Befürwortern, Gegnern, Anstössern und des Kantons aufgrund der Meinungsumfrage ein Projekt für einen Seeuferweg auf einer revitalisierten Uferanschüttung und auf Stegen ausarbeiten. Der Gemeinderat und die Arbeitsgruppe sind der Auffassung, dass diese Variante den Wünschen der Anstösser, Befürwortern und Gegner am besten entspricht und einen guten Kompromiss darstellt. Nach der jahrelangen Lösungssuche besteht nun die Chance, das Seeufer zu renaturieren und mit einem Seeuferweg für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Würden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dieses Projekt ablehnen, wäre diese Chance für eine lange Zeit dahin.

Revitalisierung des Seeufers
Das heutige Seeufer im Gebiet Neuseeland bietet durch die Ufermauer und den teilweise felsigen Seegrund nur wenig naturnahe Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Durch die gezielten Schüttungen entstehen wertvolle Lebensräume und ein naturnahes Seeufer. Auf diesen revitalisierten neuen Flächen soll der Seeuferweg geführt und mit Stegabschnitten verbunden werden.

Die kantonalen Fachstellen prüften die geplante Revitalisierung mit dem Seeuferweg vor. Sie beurteilen das Projekt als umsetzbar und bewilligungsfähig ein. Wenn die Bevölkerung von Rorschacherberg dem Projekt an der Urnenabstimmung vom 10. Februar 2019 zustimmt, startet danach die Ausführungsplanung. Dabei werden die genaue Wegführung, Materialisierung und alle Details geklärt. Damit das Seeufer revitalisiert und der Weg darauf baulich umgesetzt werden kann, ist anschliessend eine öffentliche Auflage des Projekts nötig.

Kreditantrag
Für die Revitalisierung Neuseeland mit Seeuferweg beantragt der Gemeinderat einen Kredit von brutto Fr. 4 500 000.—. Der Kanton stellt Beiträge in der Höhe von insgesamt rund 1 Mio. Franken in Aussicht. Der Gemeinderat lässt über den Gesamtkredit ohne Kantonsbeiträge abstimmen, weil die Kantonsbeiträge erst mit der Genehmigung des Projekts definitiv zugesichert werden. Schliesslich verbleibt eine voraussichtlich abzuschreibende Investition von rund 3,5 Mio. Franken.

Fuss- und Radweg entlang der Churerstrasse
Das kantonale Tiefbauamt erarbeitete eine Machbarkeitsstudie, um die Churerstrasse im Bereich Neuseeland mit einem kombinierten Fuss- und Radweg zu ergänzen. Für diese Realisierung ist mit Kosten von rund 3,74 Mio. Franken zu rechnen, woran die Gemeinde 35 Prozent zu leisten hat. Das kantonale Geh- und Radwegprojekt und dessen Kosten sind jedoch nicht Teil des kommunalen Seeuferweges. Der Gemeindeanteil an das Kantonsprojekt beträgt voraussichtlich weniger als 2 Mio. Franken, weshalb der Gemeinderat nach Art. 35 Gemeindeordnung i.V.m. Art. 35 Abs. 2 Strassengesetz die abschliessende Kompetenz hat, über das Kantonsprojekt und dessen Kosten zu befinden. (Gk)

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