Verheerende Unfälle mit Gasgrills vermeiden

Innert kurzer Zeit haben sich in der Region schlimme Gasunfälle erreignet. Jvo Ganz von der Kontroll- und Prüfstelle für Flüssiggasanlagen LPG in Thal hat deshalb die Medien mit nachstehender Pressemitteilung bedient. Voilà:

Alarmierende Situation bei Gaskontrollen

Seit 2017 gilt die obligatorische Gasprüfung für Gasgeräte an Veranstaltungen und öffentliche Nutzung von Gasgrills mit Angestellten. Sie erfolgt nach den Vorgaben des Arbeitskreises LPG, die sich auf die Richtlinie EKAS 6517 und Art. 32c VUV stützen.

Nebst den gesetzlichen Gaskontrollen bei Wohnwagen, Wohnmobilen und Festparzellen auf Campingplätzen und Foodtrucks müssen Geräte für  Veranstaltungen und den öffentlichen Gebrauch jährlich kontrolliert werden. Ein Grossteil der Gemeinden genehmigt Veranstaltungen nur unter den  Voraussetzungen, dass entsprechende Prüfungen der Geräte vorliegen, um der Sorgfaltspflicht nachzukommen und Haftungsrisiken zu minimieren. Private  Veranstaltungen und privater Gebrauch sind von dieser Regelung ausgenommen; es wird aber auch im privaten Bereich ein wiederkehrender Check empfohlen.

Für Betreiber von Gasgeräten für den öffentlichen Gebrauch müssen neben einer gültigen Kontrollbescheinigung auch der Nachweis einer sicheren Verwendung vorliegen. Dazu empfiehlt es sich, die Checklisten, Reglemente und Factsheets des Arbeitskreises LPG zu verwenden.

Professionelle Einsätze von Geräten von Partyservices, Metzgereien und Marktständen werden von den Unternehmen jährlich angemeldet und kontrolliert.  Was nur wenige wissen, sind Gasprüfungen in Mehrzweckhallen, Turnhallen, Clublokalen, z.B.: Fussballclubs, Schützenvereinen, Tennisplätzen, Minigolf- und Golfplätzen oder an Dorffesten obligatorisch. Auch Restaurants, Imbissstände, Take-away-Betriebe, Kioske, Ausflugsziele, die einen Gasgrill mit einer nicht fest installierten Gaszufuhr betreiben, müssen sich einer jährlichen Kontrolle unterziehen.

Geht gar nicht: Gasgrill mit angeschlossenem Gartenschlauch

Die Gaskontrolle Schweiz prüft seit Anfang des Jahres Gasgeräte in der ganzen Schweiz und zieht eine geteilte Bilanz. Hauptproblematik sind Käufe von Gasgrills in Onlineshops sowie in Österreich, Deutschland oder Fernost, wo die Gasanschlüsse nicht der Schweizer Norm entsprechen. Ein falscher Druckregler passt zwar mit dem Schraubverschluss an die Gasflasche (Gewindeanschluss G2), besitzt jedoch in der Mitte einen Dorn und ist undicht, was zu einem gefährlichen Gasaustritt führt. Oftmals werden auch Druckregler gegen Modelle mit falschen Niederdruckwerten ausgetauscht. Ist ein Gasgrill mit 30 mbar verifiziert, ist auch nur ein 30 mbar Druckregler erlaubt. Diesen Wert findet man auf der Oberseite des Druckreduzierventils. Auch Gartenschläuche, die direkt mit Schlauchbriden am Gasgrill angeschlossen waren, musste die Gaskontrolle Schweiz umgehend aus dem Verkehr ziehen. Bei der Hälfte der Kontrollen mussten technische Massnahmen umgesetzt werden, Druckregler und Schläuche ersetzt werden und 20 % der Kontrollen mussten abgebrochen werden, weil schwerwiegende Mängel festgestellt wurden.

Vorbildlich handeln viele Gemeinde-, Stadt- und Schulverwaltungen, Verbände und Sportämter mit der Umsetzung dieser Auflagen. Jedoch legen noch etliche Behörden zu wenig Augenmerk auf diese Richtlinien, zumal die Brandkatastrophe von Crans-Montana deutlich gezeigt hat, welche Verantwortung Behörden und Betreiber tragen.

Empfehlungen für einen sicheren Umgang mit Gasgeräten

Lassen Sie Ihr Gerät periodisch prüfen. Eine Liste der Gaskontrollstellen finden Sie hier: www.arbeitskreis-lpg.ch oder www.gaskontrolle-schweiz.ch

Nur eine verantwortliche Person soll die Gasflasche öffnen und unmittelbar danach das Gerät zünden. Falls Probleme auftreten, das Gerät nicht zündet oder die Flamme erlischt: Gasflasche sofort zudrehen und Ursache abklären. Achten Sie auf zischende Geräusche, die auf austretendes Gas hinweisen können. Sicherstellen, dass ein geeignetes Löschmittel, z. B. eine Löschdecke oder ein Feuerlöscher, unmittelbar neben dem Gasgerät bereitsteht. Bewahren Sie einen feuerfesten Handschuh in der Nähe des Grills auf, um bei einem Brand brennbare Produkte sofort entfernen und die Gasflasche schliessen zu können. Nach Gebrauch des Gasgeräts ist sicherzustellen, dass die Gasflasche verschlossen ist. Adressen zur Anmeldung von Gaskontrollen finden Sie bei regionalen Gaskontrolleuren oder bei der Gaskontrolle Schweiz. Für Vereine bietet die Gaskontrolle Schweiz Spezialtarife an. Die Fachstellen informieren und schulen das Personal bei Bedarf im sicheren Umgang mit Gasgeräten. (Text/Bilder: pd lpg jg)

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