Die Stadtkanzlei Rorschach hat kürzlich nachstehende Medienmitteilung verschickt:
Rechtskraft des Sondernutzungsplanes Kronen-, Löwen-, Feuerwehrstrasse
Die öffentliche Auflage erfolgte vom 6. Oktober 2023 bis 6. November 2023. Die Auflagefrist ist unbenutzt abgelaufen. Mit Verfügung vom 22. Dezember 2023 erteilte das AREG die oberbehördliche Genehmigung für den Sondernutzungsplan Kronen-, Löwen-, Feuerwehrstrasse. Der Stadtrat an den Plan mit dem Ablauf der Rechtsmittelfrist, d. h. per 11. Januar 2024, in Vollzug gesetzt. (Text: pd sk)