Rechtskraft Sondernutzungsplan in Vollzug gesetzt

Die Stadtkanzlei Rorschach hat kürzlich nachstehende Medienmitteilung verschickt:

Rechtskraft des Sondernutzungsplanes Kronen-, Löwen-, Feuerwehrstrasse

Am 26. September 2023 genehmigte der Stadtrat den Sondernutzungsplan Kronen-, Löwen-, Feuerwehrstrasse vom 20. September 2023 samt dem dazugehörigen Planungsbericht. Der Plan legt Baulinien fest, welche den minimalen Abstand von Neubauten zur Kronen-, Löwen- und Feuerwehrstrasse vorgeben. Die Baulinien übernehmen die Fassadenfluchten der bestehenden Gebäude und schliessen an die bereits rechtskräftigen Baulinien entlang der Kronen- und der Feuerwehrstrasse an. Damit kann der Neubau für das Gebäude Löwenstrasse 10, das vor einiger Zeit einem Brand zum Opfer gefallen ist, in die typische Quartierstruktur des Gebietes eingepasst werden.

Die öffentliche Auflage erfolgte vom 6. Oktober 2023 bis 6. November 2023. Die Auflagefrist ist unbenutzt abgelaufen. Mit Verfügung vom 22. Dezember 2023 erteilte das AREG die oberbehördliche Genehmigung für den Sondernutzungsplan Kronen-, Löwen-, Feuerwehrstrasse. Der Stadtrat an den Plan mit dem Ablauf der Rechtsmittelfrist, d. h. per 11. Januar 2024, in Vollzug gesetzt. (Text: pd sk)

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