Die Stadtkanzlei Rorschach hat heute Vormittag nachstehende Medienmitteilung verschickt:
Die Stimmberechtigten der Stadt Rorschach können voraussichtlich am 14. April 2024 (sofern es einen zweiten Wahlgang für den Regierungsrat gibt) erstmals elektronisch wählen. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich.
Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugestellt. An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden. So funktioniert die Anmeldung
1. URL anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch aufrufen
2. Daten eingeben und Anmeldung bestätigen
3. Schriftliche Bestätigung per Post erhalten
Für die Anmeldung benötigen Sie Ihre AHV-Nummer. Sie finden diese beispielsweise auf Ihrer Krankenversicherungskarte. Weitere Informationen zum Stimmkanal E-Voting sind unter e-voting.sg.ch abrufbar. Um E-Voting bereits für den Urnengang vom 14. April 2024 zu nutzen, ist die Anmeldung bis am 10. März 2024 möglich. (Text: pd sk rf)

