Aktuelle Informationen aus dem Rorschacher Rathaus

Die Stadtkanzlei Rorschach hat heute Vormittag nachstehende Infos verschickt:

Altersheim passt Taxordnung an
Per 1. Januar 2023 gilt für das Altersheim der Stadt Rorschach eine neue Taxordnung. Diese beinhaltet verschiedene Anpassungen. Zum einen strebt das Altersheim mittelfristig an, die Betreuungstaxen für alle Pflegestufen gleich hoch anzusetzen. Die Bewohnenden mit tiefer Pflegestufe nutzen zwar mehr Angebote, jene mit höherer Einstufung sind dafür auf mehr Betreuung und Hilfeleistungen angewiesen. Es rechtfertigt sich deshalb, die Taxen über alle Pflegestufen anzupassen.

Zum anderen ist auch eine Erhöhung der Pflegetaxe nötig, da die Löhne des Heimpersonals und die Preise vieler Produkte steigen. Die neuen Preise bewegen sich aber weiterhin im Rahmen der für den Kanton St. Gallen geltenden Höchstansätze bzw. erreichen diese grösstenteils nicht. Schliesslich gibt es kleine Korrekturen bei den Preisen für Zusatzleistungen und den Übernachtungen von Angehörigen.
Die neue Taxordnung gilt ab 1. Januar 2023.

Neue Richtlinien für Sozialhilfebeziehende
Die Rorschacher Sozialhilfe orientiert sich bei der Festlegung des Grundbedarfs an den neuen Richtlinien der St. Gallischen Konferenz für Sozialhilfe. Die Ansätze werden damit per 1. Januar 2023 erhöht. Der Stadtrat folgt damit den Empfehlungen der Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten VSGP. Auch bei der Asylsozialhilfe übernimmt er deren Beschlüsse.

Weiter haben die Sozialen Dienste die Mietzinslimiten für Sozialhilfebeziehende überprüft und dem Stadtrat unterbreitet. Sie richten sich dabei nach den Empfehlungen der Wüest Partner AG. Die Limiten bleiben grundsätzlich unverändert. Einzig für Haushalte ab sechs Personen erfolgt eine leichte Senkung. Die Überprüfung erfolgt jährlich jeweils im Herbst. Bei Abweichungen von mehr als 3 % werden entsprechende Anpassungen beantragt. (pd sk)

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