Urnenabstimmung anstelle Kirchbürgerversammlung

Gestützt auf Art. 52 des Gemeindegesetz des Kantons St. Gallen (sGS 151.2) setzt der Kirchenverwaltungsrat der Katholischen Kirchgemeinde der Region Rorschach eine Urnenabstimmung (anstelle der Kirchbürgerversammlung) an. Es wird über folgende Vorlagen abgestimmt:

1. Jahresrechnung 2021 der Katholischen Kirchgemeinde Region Rorschach samt Gewinnverwendung
2. Budget und Steuerfuss für das Geschäftsjahr 2022

Die Stimmberechtigten werden per Post mit den Stimmunterlagen bedient. Der Kurzbericht über das Geschäftsjahr wird in alle Haushalte verteilt, die ausführliche Version kann ab 1. März 2022 auf der Webseite www.kkrr.ch/gb.html eingesehen werden. Fehlende Stimmausweise und gedruckte Exemplare des Geschäftsberichtes können per E-Mail bei admin@kkrr.ch bestellt werden.

Urnenöffnungszeiten: Sonntag, 20. März 2022, 10.00−11.00 Uhr, Pfarrhaus Goldach, Untereggerstrasse 4. (pd kkrr)

Newsletter abonnieren

Bitte wähle, ob Du über jeden neuen Beitrag sofort oder lieber jeden Morgen gegen 9 Uhr eine Zusammenfassung der neusten Beiträge erhalten möchtest.
Liste(n) auswählen: