Die Abstimmungsergebnisse der Evang. Kirchgemeinde

Die Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Rorschach genehmigten alle sechs Vorlagen. Auch der Projektierungskredit für einen Parkplatz (im Beitragsbild vorne zu sehen) wurde gutgeheissen.

Wie bereits im Jahr 2020 musste die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Rorschach ihre Kirchgemeindeversammlung durch eine Urnenabstimmung ersetzen. Die Stimmbeteiligung bei der Urnenabstimmung vom 2. Mai 2021 war erfreulich hoch. Von 2279 stimmberechtigen Kirchgemeindemitgliedern haben 417 Personen abgestimmt, das entspricht einer Stimmbeteiligung von rund 18%.

Die Mitglieder haben die Jahresrechnung 2020, die Zuweisung des Verlusts 2020, das Budget 2021 mit einem gleichbleibenden Steuerfuss von 28% genehmigt. Tim Bianchi wurde mit 384 Stimmen als neues Mitglied in die Geschäftsprüfungskommission für die restliche Amtsdauer von 2018 – 2022 gewählt. Der Landverkauf von 167m2 ab Parzelle Nr. 720 an die Stadt Rorschach wurde mit 356 Ja- Stimmen zu 40 Nein-Stimmen genehmigt. Um die zukünftige Nutzung der Parzelle Nr. 694 zu klären, wurde ein Planungskredit in der Höhe von Fr. 5000 zur Abklärung einer möglichen Realisierung eines bewirtschafteten Parkplatzes beantragt. Dieser Kredit wurde mit 322 Ja-Stimmen zu 80 Nein-Stimmen angenommen.

Ergebnis
Trakt. 1 – Genehmigung Rechnung 2020
404 Stimmzettel / 5 leere / 0 ungültig / 385 0 Ja / 14 Nein
Trakt. 2 – Zuweisung Verlust 2020
404 Stimmzettel / 17 leere / 0 ungültig / 359 Ja / 28 Nein
Trakt. 3 – Budget – Steuerfuss 2021
395 Stimmzettel / 14 leere / 1 ungültig / 349 Ja / 31 Nein
Trakt. 4 – Ersatzwahl GPK 2018-2022
402 Stimmzettel / 5 leere / 0 ungültig / 384 Ja / 13 Nein
Trakt. 5 – Landverkauf Stadt Rorschach
399 Stimmzettel / 3 leere / 0 ungültig / 356 Ja / 40 Nein
Trakt. 6 – Projektierungskredit Parkplatz
409 Stimmzettel / 7 leere / 0 ungültig / 322 Ja / 80 Nein

Rechtmittelbelehrung
Binnen einer Frist von vierzehn Tagen seit der Abstimmung kann betreffend dieser Abstimmung beim Kirchenrat, Oberer Graben 31, 9000 St. Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 95 Kirchenordnung). (pd)

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