Mitwirkungsverfahren an Bauvorhaben in Rorschach

Die Stadtkanzlei Rorschach hat heute Vormittag noch die aktuelle Medienmitteilung verschickt. Hier vorerst eine erste Tranche daraus.

Bauvorhaben an der Washingtonstrasse – Mitwirkungsverfahren

Die Pondis Immo AG, Rorschach, ist Eigentümerin der Liegenschaften Pestalozzistrasse 11 und Washingtonstrasse 42 in Rorschach (im Beitragsbild oben rot dargestellt). Innerhalb dieser Liegenschaften sind unterschiedliche Betriebe mit rund 60 Angestellten beheimatet. Einzelne Räumlichkeiten werden an Private zu Hobbyzwecken vermietet.

Die Liegenschaft Washingtonstrasse 48 der Stadt Rorschach (im Beitragsbild oben blau dargestellt) wird als Kinderhort genutzt. Weiter östlich befinden sich die Liegenschaften im Eigentum der Permapack AG, Rorschach (im Beitragsbild oben grün dargestellt). Sämtliche Liegenschaften in diesem Areal sind gemäss rechtsgültigem Zonenplan der Gewerbe- und Industriezone zugewiesen.

Die Pondis Immo AG beabsichtigt nun, einen Neubau im Bereich der Washingtonstrasse 42 samt unterirdischer Parkierungsanlage zwischen der Liegenschaft der Permapack AG und dem Kinderhort zu realisieren. Auslöser für die Projektstudie waren die Parkplatzengpässe auf dem gesamten Areal. Dieses Vorhaben soll in zwei Etappen umgesetzt werden:

  1. Umsetzung Parkierungsanlage (zwischen Washingtonstrasse 42 und Kinderhort);
  2. Umsetzung Neubau Liegenschaft Washingtonstrasse 42.

Mit der geplanten Umsetzung kann auch eine Aufwertung des Neuquartiers erfolgen. Insbesondere ein Neubau im Bereich der heutigen Liegenschaft Washingtonstrasse 42 würde die bestehenden Gewerbebauten ortsbaulich gut ergänzen.

Die Bestandesbauten entlang der Washingtonstrasse sind nach einer städtebaulichen Logik gebaut. Auch der Neubau Liegenschaft Washingtonstrasse 42 soll diese städtebauliche Setzung wieder übernehmen und damit auf der bisherigen Fassadenflucht zu stehen kommen. Bis heute besteht jedoch keine rechtskräftige Baulinie. In Übereinstimmung mit dem bestehenden, abzubrechenden Gebäude Washingtonstrasse 42, den umliegenden Gebäuden im Quartier und dem genannten «Abstandskonzept» gemäss Baulinienplan Obere Feldmühlestrasse ist es aus städtebaulicher Sicht angezeigt, die Fassadenflucht des Neubaus Liegenschaft Washingtonstrasse 42 wieder im Abstand von 2,0 m ab der Strassengrenze zu erstellen.

Der Stadtrat ist bestrebt, die Entwicklung des lokalen Gewerbes im möglichen Umfang aktiv zu fördern, sofern auch ortsbaulich und funktional gute Resultate entstehen. Die Vereinbarkeit von Arbeitsplätzen und Wohnraum in einem Quartier ist eine zentrale Standortqualität und im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung zentral. Der Sondernutzungsplan Washingtonstrasse sichert die Qualität der städtebaulichen Setzung und damit eine einheitliche Fassadenflucht entlang der Washingtonstrasse.

Das Raumplanungsgesetz verpflichtet den Stadtrat, die Bevölkerung in geeigneter Art und Weise in die Planungsvorgänge miteinzubeziehen. Die Unterlagen liegen deshalb vom 10. Mai 2021 bis zum 7. Juni 2021 beim Bereich Bau und Stadtentwicklung auf und können eingesehen werden. Hinweise und Vorschläge zum geplanten Vorhaben können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Frist schriftlich beim Bereich Bau und Stadtentwicklung eingereicht werden. (pd sk)

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