Impfstart in unserer Region noch nicht genau definiert

Morgen am 6. Januar 2021 startet im Kanton St.Gallen die Impfaktion gegen das Coronavirus. Die ersten Impfungen werden in zwei Alters- und Pflegeheimen im Toggenburg durchgeführt. Bewohnerinnen, Bewohner und das Pflegepersonal können sich vor Ort von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und den mobilen Impf-Teams impfen lassen. Noch offen ist, ab wann in anderen Heimen – auch in unserer Region –  die Impfungen stattfinden sollen. Wahrscheinlich wird die heutige Medieninformation des Kantons SG auch darüber Auskunft geben.

Passend zur Thematik auch die gestern zur Beantwortung durch die Regierung eingereichte Einfache Anfrage durch Dominik Gemperli, Kantonsrat CVP und Gemeindepräsident Goldach und Franziska Steiner-Kaufmann, Kantonsrätin CVP und Schulleiterin Schule Uznach, die nachstehend im Wortlaut abgedruckt wird. Da darf man gespannt auf die Antwort der Regierung sein ….

Klare Ausgangslage schaffen zu den Impfungen

Bei der Bewältigung der Covid-19 Pandemie zählt die Impfung zu den entscheidenden strategischen Eckpfeilern. Diese Prämisse ist in der öffentlichen Diskussion weitgehend unbestritten und wird auch von den Unterzeichnenden dieser Einfachen Anfrage geteilt.

Leider sind im beschriebenen Zusammenhang und bezüglich einer Weiterverbreitung des Covid-19 Virus durch eine geimpfte Person noch keine wissenschaftlichen Aussagen möglich. Dies bestätigen auch die Informationen auf der Website des Kantons. Natürlich wäre die tatsächliche Ausgangslage für die Festlegung einer verlässlichen Impfstrategie – und letztlich natürlich für die Bekämpfung der Pandemie – wünschenswert, aber vor allem wesentlich. Umso wichtiger bleibt, dass sich die Entscheidungsträger laufend über die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse informieren und die Bevölkerung zeitnah mit denselben bedient wird.

Die Strategie der prioritären Impfungen von älteren und besonders gefährdeten Personen wird zwar vom Bund verfolgt, indessen fehlen – anders wie in anderen Kantonen – im Kanton St. Gallen verlässliche Informationen, wie sich besonders gefährdete Menschen für eine Impfung anmelden können bzw. wie das Verfahren und das individuelle Vorgehen konkret ausgestaltet ist.

Auf der Homepage des Kantons St. Gallen wird diesbezüglich auf die Bereitstellung von Informationen zu einem späteren Zeitpunkt verwiesen. Diese Aussage überrascht, war doch bereits seit Wochen erkennbar, dass die ersten Impfungen schon Anfang des Jahres 2021 stattfinden können.

Es ist sicher richtig, dass nun prioritär in den Alters- und Pflegeheimen die Impfungen durchgeführt werden. Trotzdem wünschen sich auch weitere vulnerable oder gefährdete Personen bzw. deren Umfeld verlässliche Informationen, wann sie mit einer Impfung rechnen können, wie die Anmeldung konkret erfolgt und wer letztlich die Impfungen durchführen wird. Daneben sind die Informationen zum konkreten Zeitplan wichtig, wenn es darum geht, die Gesamtstrategie zur Eindämmung der Pandemie zu definieren und die Bevölkerung entsprechend zu informieren. Gerade in der aktuellen Zeit, wo die Menschen ob der einschränkenden Massnahmen zunehmend ihre Motivation verlieren, braucht es Hoffnung. Und diese schafft man mit klaren Perspektiven.

Gerne bitten wir die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie beschafft sich die Regierung wissenschaftliche Erkenntnisse zu einer möglichen Weiterverbreitung des Virus durch eine bereits gegen das Covid19-Virus geimpfte Person? Und finden allfällige Erkenntnisse eine Berücksichtigung in der Impfstrategie bzw. der Strategie zur Bekämpfung der Pandemie?
  2. Wann können sich besonders gefährdete Personen für eine Impfung anmelden? Wie findet das Anmeldeprozedere statt bzw. wo und durch wen werden die Impfungen durchgeführt? Wann wird der Regierungsrat – vergleichbar mit der Handhabung in anderen Kantonen – darüber informieren?

Goldach, 4.1.2021                                          Dominik Gemperli
Gommiswald, 4.1.2021                                 Franziska Steiner-Kaufmann

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