Stadt Rorschach regelt den Publikumsverkehr erneut

Seit gestern Montag gilt auch im öffentlich zugänglichen Bereich der Verwaltungsgebäude der Stadt Rorschach eine Maskenpflicht. Deshalb gelten seit gestern  folgende Massnahmen im direkten Publikumsverkehr:

  • Bis auf die Frontoffices im Rathaus und bei den TB werden die restlichen Büros der Stadtverwaltung wieder abgeriegelt. D.h. in die Büros hat die Bevölkerung keinen Zutritt mehr. Die Kunden werden am Frontoffice empfangen und allfällige Besprechungen finden wieder in den Sitzungsräumen statt.
  • Im Frontoffice hält sich maximal eine Person auf. Das Verwaltungspersonal wird angewiesen, die überzähligen Kunden nach draussen zu weisen.
  • Eine Signalisation der Maskenpflicht wird im Eingangsbereich der öffentlichen Verwaltungsgebäude angebracht.
  • Ein weiterer Hinweis wird am Eingangsbereich der öffentlichen Verwaltungsgebäude wieder angebracht, dass man die Verwaltungsgeschäfte doch wieder vermehrt online abwickeln soll. Allenfalls können die Angelegenheiten auch telefonisch erledigt werden.
  • Sollten sich Kunden in den Verwaltungsgebäuden aufhalten, die keine Masken tragen, sind diese auf die geltende Maskenpflicht hinzuweisen. Fruchtet der Hinweis nicht, sind sie aus dem Verwaltungsgebäude zu weisen.
  • Demnächst wird der städtische Corona-Krisenstab tagen und nötigenfalls weitere Massnahmen bzw. Weisungen erlassen.

Der Eingangsbereich im Rathaus ist seit gestern auch entsprechend beschildert.

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