Coronakrise: Stadt gewährt Miet- und Pachtzinserlass

Gute News für all jene, die während des Corona-Lockdows in einem Vertragsverhältnis mit der Stadt Rorschach standen. Wie aus der heutigen Medienmitteilung zu entnehmen ist, gewährt die Stadt einen vollständigen Miet-/Pachtzinserlass. Zudem werden in diesem Jahr auch die Gebühren für Nutzung des öffentlichen Bodens um 35 Prozent gesenkt. Die ausführlich Erläuterungen dazu hier im Wortlaut:

Mitte März 2020 hat der Bundesrat öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Bars und Restaurationsbetriebe sowie Einkaufsläden (ausser Lebensmittelläden, Apotheken etc.) für die Öffentlichkeit geschlossen. In einem ersten Lockerungsschritt konnten ab Mitte Mai 2020 u. a. Gastrobetriebe und Massagestudios unter strengen Auflagen wieder öffnen. Anfangs Juni 2020 wurden weitere Beschränkungen aufgehoben. Die betrieblichen Einschränkungen können somit auf rund 3 Monate beziffert werden. Zudem konnten ab dem 6. Juni 2020 auch Schwimmbäder und sonstige Freizeiteinrichtungen unter Einhaltung der spezifischen Schutzkonzepte wieder geöffnet werden. Der Lockdown für diese Betriebe galt somit während rund 3 Monaten, da gegen Ende Juni die verbliebenen Einschränkungen mehrheitlich vollständig aufgehoben wurden.

Als Folge der Bundesvorschriften mussten auch Betriebe und Einrichtungen temporär schliessen, die in einem Miet- oder Pachtverhältnis mit der Stadt Rorschach stehen. Ob der Umstand, dass aufgrund der notrechtlichen Betriebsbeschränkung durch den Bundesrat die betroffenen Geschäfte nicht betrieben werden können, ein Mangel an der Betriebssache darstellt oder nicht, ist noch nicht geklärt.

Unabhängig von den nationalen politischen Debatten hat der Stadtrat beschlossen, dass für Betriebe und Einrichtungen, die aufgrund der Bundesverordnung geschlossen bleiben mussten und in einem Vertragsverhältnis mit der Stadt stehen, ein vollständiger Miet-/Pachtzinserlass für die Dauer des jeweiligen Lockdowns gewährt wird. In den nächsten Tagen werden die betroffenen Mieter und Pächter schriftlich darüber informiert.

In Anbetracht der bestehenden Notlage für betroffene Gewerbetreibende bringt die Stadt als Vermieterin die notwendige Unterstützung zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise klar zum Ausdruck und zeigt sich mit den Betroffenen damit solidarisch.

Gebühren für Nutzung des öffentlichen Bodens

Die Stadt Rorschach stellt seit vielen Jahren Gastgewerbebetrieben öffentlichen Grund für die Führung von Aussenwirtschaften zur Verfügung. Für die Nutzung des öffentlichen Bodens werden aufgrund der reglementarischen Bestimmungen Gebühren erhoben.

Im Hinblick auf die Einschränkungen infolge der Massnahmen betreffend die COVID-19-Pandemie (Lockdown, Beschränkung Anzahl Sitzplätze, Abstands-, Hygienevorschriften etc.), die auch die Gastronomie hart getroffen und zu erheblichen Umsatzeinbussen geführt hat, hat der Stadtrat beschlossen, die Benützungsgebühren für 2020 um 35 % zu reduzieren. Die entsprechenden Pachtinhaber werden über den Entscheid in den nächsten Tagen noch schriftlich orientiert. (pd sk)

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