Der Kanton St. Gallen entschuldigt sich bei Betroffenen

Im Rahmen einer Gedenkfeier in St.Gallen entschuldigte sich am Samstag Regierungsrat Martin Klöti im Namen des Kantons St.Gallen und seiner Gemeinden bei den Betroffenen fürsorgerischer Zwangsmassahmen und Fremdplatzierungen für das erlittene Unrecht und Leid. Als dauerhaftes Zeichen der Erinnerung an dieses dunkle Kapitel der Geschichte wurde auf der Kreuzbleiche in St.Gallen ein Brunnen eingeweiht.

Im Kanton St.Gallen wurden wie in der übrigen Schweiz teilweise bis in die 1980er-Jahre Kinder, junge Menschen und Erwachsene mit aus heutiger Sicht nicht mehr nachvollziehbaren Begründungen von Amtes wegen in Heimen, Anstalten, oder bei Privaten platziert. Die Gründe waren vielfältig: von allgemein schwierigen Verhältnissen, meist in armutsbetroffenen Familien, bis hin zu Verhaltensweisen ausserhalb der geltenden Normvorstellungen. Regierungsrat Martin Klöti, Vorsteher des Departementes des Innern, betonte in seiner Rede an einem Gedenkanlass am Samstag in der Lokremise in St.Gallen, dass dabei Grundrechte verletzt worden seien. Vielen Menschen sei grosses Leid und Unrecht widerfahren. Die damit verbundenen seelischen Verletzungen prägten die Lebensläufe bis heute. Klöti rief auf, die Würde eines jeden Menschen zu respektieren. Denn die Achtung der Menschenwürde und Grundrechte sei zentral für einen demokratischen Staat, sagte Martin Klöti auch mit Blick auf gegenwärtige und zukünftige gesellschaftliche Debatten und staatliches Handeln. Schliesslich bat Regierungsrat Martin Klöti im Namen des Kantons St.Gallen und seiner Gemeinden bei den Betroffenen fürsorgerischer Zwangsmassahmen und Fremdplatzierungen um Entschuldigung für das erlittene Unrecht und Leid.

Physische und psychische Gewalt
Rund 350 Personen nahmen am Gedenkanlass in St.Gallen teil. Wie viele davon Betroffene sind, bleibt schwierig abzuschätzen, weil aus datenschutzrechtlichen Gründen auch im Hinblick auf die Organisation der Veranstaltung keine entsprechenden Verzeichnisse erstellt worden sind und der Anlass öffentlich war. Betroffene wurden in der Organisation und Gestaltung des Anlasses sowie des Gedenkzeichens auf der Kreuzbleiche massgeblich einbezogen. Das Vorhaben ist Resultat einer Zusammenarbeit des Kantons mit der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten sowie mit der Stadt St.Gallen als Standortgemeinde des Gedenkzeichens.

Aus der Sicht von Betroffenen erinnerte der St.Galler Werner Fürer an seine Kindheit und Jugend im Kinderheim Riedernholz in St.Gallen sowie im Erziehungsheim Thurhof in Oberbüren. Diese Zeit sei geprägt gewesen von physischer und psychischer Gewalt, ausgeübt von Erzieherinnen und Erzieher. In seiner Rede knüpfte Fürer an den Text des Pink Floyd-Songs «Another Brick in the Wall» an und appellierte an die Anwesenden, Zeit und Geduld für die Kinder aufzubringen.

Ausgehend von solchen Gedanken wurde auch die Idee entwickelt, das dauerhafte Zeichen der Erinnerung auf einem Spielplatz zu realisieren – und damit eine Verbindung zu den heutigen Kindern, Eltern sowie Erzieherinnen und Erziehern zu schaffen. Der dazu erstellte Gedenkbrunnen auf dem Spielplatz Kreuzbleiche lädt einerseits zum Spiel und zur Erfrischung ein. Andererseits werden insbesondere die erwachsenen Besucherinnen und Besucher dazu animiert, sich auf einer Internetseite ausführlich mit der Geschichte der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen zu beschäftigen. Die Internetseite soll in den nächsten Jahren immer wieder um neue historische Erkenntnisse ergänzt werden.

Ort der Vielfalt
Eingeweiht wurde der Brunnen von Werner Fürer, Regierungsrat Martin Klöti und der St.Galler Stadträtin Sonja Lüthi, Vorsteherin der Direktion Soziales und Sicherheit der Stadt St.Gallen. Sonja Lüthi wies auf die Bedeutung des Brunnes und des Ortes hin. Das Element Wasser stelle das Leben dar und der Brunnen stehe für die Unbeschwertheit und Zuversicht der Kinder, wenn sie diesen in Beschlag nehmen und damit spielen. Die Kreuzbleiche als Standort bilde ihrerseits an schönen Tagen die ganze Vielfalt St.Gallens ab; Menschen verschiedenen Alters und unterschiedlicher Herkunft begegnen sich hier in gegenseitiger Toleranz. Damit setzt das Gedenkzeichen ein positives Gegenbild zur Geschichte der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Die Zentralität des Ortes und die vorbeiführenden Spazierwege könnten den Betroffenen einen Raum für eigene Reflexionen geben.

«Unverständlich und unverzeihlich»
Lukas Gschwend, Professor für Rechtsgeschichte an der Universität St.Gallen, wies in seiner Rede auf den langen Zeitraum bis zur Aufhebung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen in den Kantonen hin. «Dass die Schweiz die längst überkommene Versorgungspraxis der Kantone nicht abzuschaffen im Stande war, sondern nach dem Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention sieben lange Jahre brauchte, um ihre Gesetzgebung mit der Einführung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung anzupassen, ist schlichtweg unverständlich und unverzeihlich», sagte Gschwend, der als Mitglied der vom Bundesrat eingesetzten unabhängigen Expertenkommission auch über dessen Arbeit und Ergebnisse referierte.

Jakob Tanner, emeritierter Professor für Geschichte, erklärte in seinem Referat, dass die Realität der Fürsorgerischen Zwangsmassnahmen im Widerspruch zum Schweizer Selbstbild einer alten und stabilen demokratischen Tradition stehen. Eine besondere Frage sei, warum diese Missachtung der Grundrechte so lange angedauert habe. Feststellbar sei eine politische Enge einer patriarchalisch geprägten Mittelschicht, mit einem grossen Potenzial für Diskriminierungen, so Tanner. Die Zwangsmassnahmen seien schliesslich ein völlig kontraproduktives Instrumentarium zur Bekämpfung der Armut gewesen.

Aufarbeitung geht weiter
Der Gedenkanlass und das Zeichen der Erinnerung sind nur zwei von mehreren Massnahmen des Kantons St.Gallen zu diesem Thema. Betroffene werden seit längerer Zeit vom Staatsarchiv und von der Stiftung Opferhilfe bei der Suche nach Akten zu ihrer Lebensgeschichte unterstützt. Entsprechende Dokumente und Hilfestellungen waren gefragt, um die Gesuche von Einzelpersonen um einen Solidaritätsbeitrag des Bundes einzureichen. Die Stiftung Opferhilfe hat bis heute rund 480 Betroffene beraten. 450 davon wurden darin unterstützt, ein Gesuch für einen Beitrag des Bundes einzureichen. Auch das Staatsarchiv war in über 350 Fällen beratend tätig. Der Kanton leistet ausserdem einen Beitrag von 900’000 Franken an den entsprechenden Fonds des Bundes. Im Weiteren laufen im Kanton St.Gallen Forschungsarbeiten zur historischen Untersuchung dieser Themenfelder sowie die Sicherung und Erschliessung von Quellen aus den Heiminstitutionen im Staatsarchiv. (pd Sksg)

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