Dann müssen wir die Kantonräte in die Pflicht nehmen

Die Mitteilung der St. Galler Regierung zur aktuellen Spitaldebatte dürfte auch uns RorschacherInnen interessieren. Es macht fast den Anschein, als ob wir unsere Kantonsräte mehr in die Pflicht nehmen müssten. Das Gute daran: Mit Guido Etterlin und Röbi Raths balgen sich zwei Kantonsräte um den Sitz des Rorschacher Stadtpräsidenten. Mal schauen, wie sie sich in dieser Frage exponieren. Hier die Medienmitteilung der Regierung:

„In Bezug auf die Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde sind verschiedene rechtliche Fragen aufgekommen. Diese betreffen insbesondere die von der Stimmbevölkerung am 30. November 2014 gutgeheissenen Spitalbauprojekte. Die Regierung hat deshalb ein Gutachten anfertigen lassen und dieses an ihrer Sitzung vom 18. Dezember 2018 zur Kenntnis genommen.

Der Lenkungsausschuss zur Weiterentwicklung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde ist derzeit daran, im Rahmen des Regierungsprojekts grundlegende Abklärungen zu tätigen. Dazu gehören auch rechtliche Abklärungen. Deshalb wurde ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. Es soll aufzeigen, welche Instanzen über welche Entscheidungskompetenzen verfügen. Die Hauptfrage ist, wer für die Festlegung der Spitalstandorte zuständig ist.

Das Gutachten hält nun klar fest: Der Kantonsrat ist dafür abschliessend zuständig. Auch grundlegende Projektänderungen (sogenannter materieller Projektverzicht) oder ein vollständiger Verzicht auf die Umsetzung eines von der Stimmbevölkerung angenommenen Projekts sind durch den Kantonsrat zu beschliessen. Solche Beschlüsse unterstehen zudem dem fakultativen Referendum.

Nicht alle Projektänderungen verlangen aber nach einem Kantonsratsbeschluss. Projektänderungen, die aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt nicht wesentlich umgestalten, können von den im Rahmen der Immobilienübertragung gegründeten Spitalanlagengesellschaften eigenständig beschlossen werden. Die Beschlussfassung über weitere Änderungen bis und mit wesentliche Umgestaltungen des Gesamtprojekts stehen ebenfalls den Spitalanlagengesellschaften zu, die Änderungen bedürfen jedoch der Genehmigung durch die Regierung.

Das Gutachten wurde von der Dienststelle Recht und Legistik der Staatskanzlei unter Mitwirkung von Dr. Markus Bucheli, Gossau, verfasst. Es steht auf der Website spitalzukunft.sg.ch zum Download bereit. „(pd/ktsg)

Hier noch der Artikel von Silvan Lüchinger, der heute im Tagblatt abgedruckt ist.

 

 

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