Die neusten Informationen aus dem Rathaus Rorschach

Die Stadtkanzlei Rorschach hat heute Vormittag nachstehende Medienmitteilung (diese sind auch auf der Homepage der Stadt zu finden) verschickt:

Vernehmlassungen zur Projektierung von Strassenbauten des Kantons

Gemäss Art. 36 der Gemeindeordnung der Stadt Rorschach beschliesst der Stadtrat über Vernehmlassungen zur Projektierung von Strassenbauten des Kantons (Neubau, Ausbau, Korrektion), wenn der Kostenvoranschlag 2,5 Mio. Franken nicht übersteigt. Der Stadtrat unterstellt seinen Vernehmlassungsbeschluss dem fakultativen Referendum, wenn der Kostenvoranschlag über 2,5 Mio. Franken liegt.

In naher Zukunft wird sich der Stadtrat mit den Projekten aus dem Masterplan „Autobahnanschluss plus“ befassen und sich zu den Kantonsstrassenprojekten vernehmen lassen. Die geschätzten Kosten für den Autobahnanschluss bis und mit dem Knoten an der Sulzstrasse in Goldach (Nationalstrassenperimeter) belaufen sich auf 85 Mio. Franken. Davon gehen voraussichtlich rund 25 Mio. Franken zulasten des Bundes und rund 60 Mio. Franken zulasten des Kantons. Der Autobahnanschluss selbst ist ein Nationalstrassenprojekt mit den Verfahren und Normen nach Nationalstrassenrecht. Damit fällt dieses Projekt nicht unter Art. 36 der Gemeindeordnung. Die Kantonsstrasse beginnt ab der Sulzstrasse in Goldach und führt bis zur Thurgauerstrasse in Rorschach. Die Grobkosten sind auf 60 bis 70 Mio. Franken veranschlagt. Diese sind grundsätzlich vom Kanton St. Gallen zu tragen. Im Rahmen der 3. Generation des Agglomerationsprogramms des Bundes wird ein Beitrag von ca. 35 % erwartet, womit für den Kanton ein Restbetrag von 40 bis 45 Mio. Franken verbleiben wird, an den die Stadt Rorschach und die Gemeinde Goldach einen Anteil von ca. 10 % leisten müssen. Für dieses Projekt wird der Kanton die vom Verlauf der Kantonsstrasse örtlich betroffenen Gemeinden Goldach und Rorschach nach Art. 35 Strassengesetz zur Vernehmlassung einladen und eine Zusicherung der Gemeindeanteile einfordern. Solche Gemeindeanteile sind gebundene Ausgaben. Die Mitwirkung der Stimmberechtigten von Rorschach ist nach dem heutigen Wortlaut von Art. 36 der Gemeindeordnung einzig über das fakultative Referendum möglich. Wird es nicht ergriffen, wird der Vernehmlassungsbeschluss des Stadtrates verbindlich; kommt das fakultative Referendum durch Sammlung der erforderlichen Unterschriften zustande, entscheiden die Stimmberechtigten an der Urne über den Vernehmlassungsbeschluss des Stadtrates.

Aufgrund der Bedeutung und der Grösse des Projekts „Autobahnanschluss plus“ erscheint es richtig, den Entscheid auf dem Weg von gleichzeitigen Urnenabstimmungen möglichst breit abzustützen. Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Stadtrat beschlossen, die Gemeindeordnung insofern zu ergänzen, als dass der Stadtrat seine Vernehmlassungsbeschlüsse zur Projektierung von Strassenbauten des Kantons dem fakultativen Referendum unterstellen wird, wenn der Kostenvoranschlag über 2‘500‘000 Franken, aber unter 20 Mio. Franken liegt. Liegt der Kostenvoranschlag bei 20 Mio. Franken oder höher, unterbreitet der Stadtrat seinen Vernehmlassungsbeschluss der Bürgerschaft an einer Urnenabstimmung. Zuständig für den Entscheid über die Änderungen der Gemeindeordnung ist die Bürgerversammlung. Ihr wird anlässlich der ordentlichen Bürgerversammlung vom 26. März 2019 entsprechend Antrag gestellt.

Die Gemeinde Goldach wird ihrer Bürgerschaft ebenso einen Antrag unterbreiten. In Bezug auf Rorschacherberg liegt die Mitwirkung anders als in Goldach und Rorschach. Der Verlauf der neuen Kantonsstrasse von der Sulzstrasse in Goldach bis zur Thurgauerstrasse in Rorschach führt nicht über Gemeindegebiet von Rorschacherberg, weshalb die Gemeinde vom Kanton im Rahmen von Art. 35 Strassengesetz nicht zur Vernehmlassung eingeladen wird.

Aufhebung Parkplätze beim Kabisplatz

Im Rahmen der Urnenabstimmung vom Mai 2017 haben die Stimmberechtigten von Rorschach der Erstellung einer neuen Tiefgarage in Zusammenhang mit der Überbauung Seehof als Ersatz der bestehenden Parkplätze auf dem Hafenplatz zugestimmt. Anfangs November 2018 konnte das neue Parkhaus Hafen für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Der Stadtrat hebt diese Parkplätze beim Hafenplatz nun mit dem Ende der Eisarena vom 24. Februar 2019 auf, da die öffentliche Parkgarage Hafen in Betrieb ist. Der Hafenplatz (Kabisplatz) soll anschliessend für die Bevölkerung als öffentlicher Aufenthaltsraum und Treffpunkt dienen. Im Zusammenhang mit dem Bau eines Hafengebäudes soll der wichtige öffentliche Platz auch gestalterisch angepasst werden. Die Zufahrt zum Hafenplatz ist ab dann nur noch mittels Zufahrtsbewilligung möglich. Bewilligungen werden ausgestellt für Unternehmen, die über den Platz ihre Anlieferung machen müssen, für den Güterumschlag, für grössere Delegationen und Gesellschaften im Zusammenhang mit dem Schifffahrtsbetrieb oder für Veranstaltungen. Für den Veloverkehr wird der Platzbereich jedoch befahrbar bleiben. Der Platz soll in der Zwischenphase, bis die Platzgestaltung umgesetzt ist, mit temporären Aktionen bespielt werden können. Ebenfalls sollen Pflanzen und Sitzmöglichkeiten auf dem Platz angeordnet werden.

Änderung Gestaltungsplan Seehof Ost

Im November 2013 genehmigte der Stadtrat den Gestaltungsplan Seehof Ost. Der Gestaltungsplan bezweckt die städtebauliche Entwicklung der in den 1970er-Jahren entstandenen Baulücke zwischen den Liegenschaften Bellevue und dem neuen Raiffeisengebäude. Seit dem 1. Oktober 2017 ist das neue Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen in Kraft. Unter Anwendung von Art. 108 PBG sind keine Ausnahmen für Abweichungen gegenüber einem Sondernutzungsplan mehr möglich. Der bis heute rechtskräftige Gestaltungsplan orientierte sich an den ursprünglichen Parzellengrenzen. Die Parzellenstruktur wurde in der Zwischenzeit unter Berücksichtigung der Überbauung Seehof angepasst. Damit die Entwicklungsfähigkeit auf der Liegenschaft Nr. 444 nicht eingeschränkt wird und zur Sicherstellung einer städtebaulich und architektonisch vorzüglichen Lösung, soll der Gestaltungsplan Seehof Ost auf die heutige Parzellenstruktur angepasst werden. Dabei soll auch die Erschliessungssituation für eine nachhaltige Lösung über die gebaute Tiefgarage Hafen planerisch gesichert werden.

Sämtliche Eigentümer innerhalb des Perimeters haben der Änderung zugestimmt. Die öffentliche Auflage der Änderung des Gestaltungsplans wird in den nächsten Tagen erfolgen.

Erteilung Gastwirtschaftspatent an

  • Sulejmani Sulejman, Rorschach, für das Restaurant «Stadtcafé», Feldmühlestrasse 38, bis 31. Dezember 2019. (Sk)

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