Guido Etterlin vertritt SG-Standesinitiative in Bern

Der Kantonsrat hiess in der Februarsession 2017 ein Standesbegehren zu den Auswirkungen von Negativzinsen auf die Altersvorsorgegelder gut. Heute Freitag vertrat eine Delegation aus dem Kantonsrat die Standesinitiative in Bern. Kantonsratspräsident Ivan Louis sowie die Kantonsräte Christopher Chandiramani und Guido Etterlin stellten die Initiative der zuständigen Kommission des Ständerates vor.

An der gestrigen Sitzung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) vertraten die drei Mitglieder des St.Galler Kantonsrates die Standesinitiative «Befreiung der Altersvorsorgegelder in der Schweiz von den Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank». Kantonsratspräsident Ivan Louis, Nesslau, Kantonsrat Christopher Chandiramani, Rapperswil-Jona, und Kantonsrat Guido Etterlin, Rorschach, reisten im Auftrag des Präsidiums des Kantonsrates nach Bern, um die Standesinitiative vorzustellen.

Die Standesinitiative möchte, dass Schweizer Vorsorgeunternehmungen, namentlich Pensionskassen, der AHV-Ausgleichsfonds, die Freizügigkeitsstiftungen der zweiten Säule sowie Institutionen der dritten Säule, von den Negativzinsen der Nationalbank ausgenommen werden. Das Standesbegehren wurde in der Februarsession 2017 vom Kantonsrat gutgeheissen und anschliessend als Standesinitiative bei der Bundes-versammlung eingereicht. Die WAK-S wird dem Ständerat beantragen, der Initiative entweder Folge oder keine Folge zu geben. Nach dem Ständerat ist der Nationalrat an der Reihe.

Das Standesbegehren ist im Ratsinformationssystem (www.ratsinfo.sg.ch) unter der Geschäftsnummer 41.16.02 zu finden. Die Geschäftsnummer der Standesinitiative in der Geschäftsdatenbank der Bundesversammlung lautet 17.305. (Newsletter Kt. SG)

Nachstehend noch das persönliche Statement von unserem Schulratspräsidenten und Stadtrat. Das Beitragsbild zeigt ihn zusammen mit Kantonsratspräsidenten Ivan Louis und Kantonsrat Christopher Chandriamani als Erstunterzeichner der Standesinitiative vor dem Bundeshaus in Bern.

„Wenn SVP und SP gemeinsam ein Anliegen und überdies noch ein soziales vertreten, dann ist das wohl nicht etwas alltägliches. Es geht uns um den grossen Leidensdruck der Pensionskassen und um den grossen Druck auf die BVG-Renten:

In der Parlamentsdebatte in St. Gallen war unbestritten, dass die SNB stark gefordert ist und diese Aufgabe in einem sehr anspruchsvollen Umfeld auch gut macht. Schliesslich dient aber die Geldpolitik der SNB seit Aufhebung des Mindestkurses dazu, den Druck auf den Franken und damit den Druck auf die Wirtschaft und insbesondere den Druck auf die Exportwirtschaft zu reduzieren und sie damit auch zu schützen. Regierungsrat Würth sprach im Hinblick auf die BVG-Problematik von „unangenehmen Nebenfolgen“.

Gemäss Art. 99 unserer Bundesverfassung führt die SNB eine Geld- und Währungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes dient. Zum Gesamtinteresse des Landes gehört aber nicht nur der Schutz von Wirtschaft und Exportwirtschaft. Zur Wirtschaft gehören auch all diejenigen, die sie tragen und möglich machen; alle ihre Beschäftigen, die Arbeiterinnen und Arbeiter mit ihren massiv unter Druck geratenen Renten.

Negativzinsen sind grundsätzlich ein ökonomischer Schwachsinn und die Betroffenheit aller Pensionskassen ist unbestritten. Die Pensionskassen sind aber gleich dreifach betroffen.
1. Sie bezahlen auf ihre überschüssige Liquidität Negativzinsen
2. Sie erwirtschaften und den weiteren flüssigen Mittel fast KEINE Erträge, obwohl 5 % langfristig
notwendig sind                U N D
3. Sie werden beträchtliche Abschreibungen vornehmen müssen beim Wegfall der Negativzinsen auf
alle ihre Obligationen mit sehr tiefen Zinsen.

Das BFS weist für alle Pensionskassen flüssige Mittel aus von CHF 60 Mrd. Die SGPK hat etwa einen Viertel ihrer flüssigen Mittel mit Negativzinsen belastet. Wenn dies für alle Pensionskassen gälte, machte dies 15 Mrd. Franken aus mit einen a.o. Negativ-Zinsaufwand von 100 Mio. Franken jährlich. Gleichzeitig halten alle zusammen 335 Mrd. Franken mit massiv ungenügender Rendite. Das ist eine Folge der langanhaltenden Tiefzinspolitik, die Arbeitnehmende und die Wirtschaft ausfinanzieren müssen bei gleichzeitig sinkenden Pensionkassenrenten.

Die SNB erwirtschaftet pro Jahr 2‘000 Mio. Franken an Negativzinsen. Für die SNB sind dies ausserordentliche Erträge. Ein Teil davon ist finanziert aus den Pensionskassen. Die Gewinne der SNB werden jedoch an Bund und Kantone ausgeschüttet – in die Staatskassen umgeleitet. Das finden wir nicht in Ordnung. Mit unserer Standesinitiative hätten wir die Möglichkeit, die Kompatibilität zwischen Altersvorsorge und SNB wiederherzustellen – im Gesamtsinteresse des Landes. Wir möchten, dass der Rentenklau mit den Negativzinsen beendet wird.“

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