Stadtrat beabsichtigt, sich vom Stadtschreiber zu trennen

Folgende Medienmitteilung hat der Stadtrat Rorschach heute verschickt:

„Der Stadtrat Rorschach beabsichtigt, sich von Stadtschreiber Roger Böni zu trennen. Wie in den Medien berichtet wurde, ist Stadtschreiber Roger Böni am 6. Februar 2018 von der Einzelrichterin des Kreisgerichtes Rorschach verurteilt worden wegen einer Handlung in seiner Zeit als Gemeindepräsident von Untereggen im Jahre 2012. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Roger Böni ist seit 1. Juni 2016 Stadtschreiber von Rorschach. Mit der Kenntnis vom Strafverfahren stellte sich dem Stadtrat die Frage, ob und welche Folgen das für die weitere Amtsführung als Stadtschreiber hat. Der Stadtrat hat in mehreren Besprechungen um die Antwort gerungen und die unterschiedlichen Interessen gegeneinander abgewogen. Im Ergebnis ist er zum Schluss gekommen, dass die Interessen der Stadt gegenüber anderen Interessen höher zu gewichten sind.

Die Funktion und Stellung des Stadtschreibers sind gegen innen und gegen aussen besonders:

  • Verwaltungsintern koordiniert der Stadtschreiber die Tätigkeit der einzelnen Bereiche und er bereitet die Geschäfte des Stadtrates vor. Er ist zudem Personalverantwortlicher. In dieser Funktion muss er gelegentlich auch unangenehme Entscheide durchsetzen.
  • Gegen aussen unterschreibt der Stadtschreiber zusammen mit dem Stadtpräsidenten Verfügungen und Reglemente. Er ist zudem verantwortlich für die öffentliche Kommunikation der Stadt.

Die Funktion des Stadtschreibers setzt gegen innen und aussen eine hohe Glaubwürdigkeit voraus. Der Stadtrat ist zum Ergebnis gekommen, dass allein schon der Umstand des Strafverfahrens in direktem Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit als Gemeindepräsident die vorausgesetzte Glaubwürdigkeit objektiv mindert und Roger Böni deshalb seine Aufgaben gegen innen und aussen nicht mehr so erfüllen kann, wie es – generell und unabhängig von der Person – von einem Stadtschreiber erwartet und verlangt wird.

Der Stadtrat will sich deshalb im Interesse der Stadt von Roger Böni trennen. Der Stadtpräsident hat ihm das am 6. März 2018 mündlich mitgeteilt. Die formelle Kündigungserklärung konnte bisher nicht erfolgen, weil Roger Böni mit Arztzeugnis krankgeschrieben ist und eine Kündigung gemäss Personalreglement der Stadt Rorschach im 2. bis 5. Dienstjahr in den ersten 3 Monaten der Krankheit nicht erklärt werden kann.

Weil die Abwesenheit des Stadtschreibers die Abläufe der Verwaltung erheblich beeinträchtigt, wird der Stadtrat die Stelle in den nächsten Tagen ausschreiben.“ (PD Sk).

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