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4. Lauf-Cup über dem Bodensee
Der Ostschweizer Lauf-Cup wurde erstmals 1989/90 von Radrennfahrern des RMV Bischofszell durchgeführt. Was als alternatives Training zum Velofahren im Winter begann, ist inzwischen zu einer veritablen Sportveranstaltung angewachsen, bei welcher in zehn Läufen in den Kantonen Thurgau, Appenzell und St. Gallen jeweils Hunderte ambitionierter und weniger ambitionierter Läufer ihrem Hobby nachgehen. Das besondere dabei: dank einer Handicap-Formel hat jeder die Läufer die Chance, einmal als erster am Ziel zu sein.
Morgen Sonntag findet der 4. Lauf der jetzigen Saison in der Sportanlage Kellen statt. Ab 09:00 Uhr starten zuerst die langsameren Läufer im Minutenabstand, bis dann um 10:30 Uhr und am Schluss die schnellsten versuchen, alle vor ihnen Gestarteten noch einzuholen. Am Ziel warten selbstgebackene Kuchen und Tee auf die Teilnehmer. Viele Helfer, welche unentgeltlich im Einsatz sind, ermöglichen so ein sehr tiefes Startgeld. Wer sich noch anmelden möchte findet auf der Homepage www.lauf-cup.ch alle notwendigen Angaben.
Auf die Läuferinnen und Läufer wartet eine schöne, abwechslungsreiche aber auch etwas anspruchsvolle Strecke von 11 km von der Anlage Kellen 300 m aufwärts zum Mötteliweiher und zurück in die Sportanlage.
Das Organisationskomitee hofft nun auf schönes Wetter und freut sich auf lautstarke Unterstützung der Zuschauer an der Laufstrecke. (Bild: pd zVg)
Zum Veranstaltungskalender – kurz und bündig
Der Veranstaltungskalender im Rorschacher Echo steht grundsätzlich allen offen, die in der Stadt Rorschach und den umliegenden Gemeinden einen Anlass planen. Die Veranstaltungen müssen öffentlich zugänglich sein und den gesellschaftlichen Gepflogenheiten entsprechen.
Mit einer Veröffentlichung eines Anlasses übernimmt das Rorschacher Echo weder Gewähr noch Haftung für die Durchführung. Für die Richtigkeit der Inhalte sowie die Einhaltung der Urheberrechte der genutzten Bilder und Texte sind ausschliesslich der Veranstalter, bzw. der Erfasser der Veranstaltung verantwortlich.
Die Bewerbung des Anlasses muss illustriert sein und wird vor der Freischaltung überprüft. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.