Für die Richtigkeit der Inhalte sowie die Einhaltung der Urheberrechte der genutzten Bilder und Texte sind ausschliesslich der Veranstalter, bzw. der Erfasser der Veranstaltung verantwortlich.
Die Thomas Biasotto Big Band führt eine öffentliche Generalprobe durch, an der das Publikum erlebt, wie sich professionelle Musiker:innen auf ein Konzert vorbereiten. Die beiden Solisten Goran Kovačević und Peter Lenzin sind bekannt für ihre stilistische Vielfalt und ihr musikalisches Einfühlungsvermögen.
Thomas Biasotto ist ein bemerkenswerter Bandleader, Musiker und Fotograf, der mit seiner Leidenschaft und Hingabe die Musikszene bereichert und eigene Wege geht, um seine Musik zum Publikum zu bringen.
Goran Kovačević (Akkordeon) befasst sich intensiv mit der Folklore osteuropäischer Länder. Er liebt es, kulturelle Grenzen zu sprengen und kulturelle Genres verschmelzen zu lassen.
Peter Lenzin (Saxophon) besticht durch seinen persönlichen Sound und vermag durch seine Feinfühligkeit und seine Virtuosität das Herz und die Seele des Publikums zu berühren.
16.45 Uhr bis 17.45 Uhr erste Konzertprobe
18.15 Uhr bis 19.15 Uhr zweite Konzertprobe
Die Konzertproben sind öffentlich und können von allen Interessierten besucht werden.
Mittwoch, 13. November 2024
Aula Hochschulgebäude Mariaberg
Seminarstrasse 27, 9400 Rorschach
Zum Veranstaltungskalender – kurz und bündig
Der Veranstaltungskalender im Rorschacher Echo steht grundsätzlich allen offen, die in der Stadt Rorschach und den umliegenden Gemeinden einen Anlass planen. Die Veranstaltungen müssen öffentlich zugänglich sein und den gesellschaftlichen Gepflogenheiten entsprechen.
Mit einer Veröffentlichung eines Anlasses übernimmt das Rorschacher Echo weder Gewähr noch Haftung für die Durchführung. Für die Richtigkeit der Inhalte sowie die Einhaltung der Urheberrechte der genutzten Bilder und Texte sind ausschliesslich der Veranstalter, bzw. der Erfasser der Veranstaltung verantwortlich.
Die Bewerbung des Anlasses muss illustriert sein und wird vor der Freischaltung überprüft. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.