Für die Richtigkeit der Inhalte sowie die Einhaltung der Urheberrechte der genutzten Bilder und Texte sind ausschliesslich der Veranstalter, bzw. der Erfasser der Veranstaltung verantwortlich.
Sei dabei beim ersten Goldacher Dorfbummel am 6. und 7. September 2024.
Gemeinsam für ein lebendiges Dorf!
Der Dorfbummel bringt Leben ins Herz von Goldach. Entdecke die Vielfalt der lokalen Geschäfte, lasse Dich kulinarisch verwöhnen und freue Dich auf ein spannendes Gewinnspiel.
Schlendere durch die Hauptstrasse und Blumenstrasse, besuche die Stände vor den Geschäften und entdecke ein breites Sortiment an Produkten und Köstlichkeiten direkt in den Läden.
Entdecke unser Gewerbe
Erlebe die Vielfalt der lokalen Anbieter in unserem Dorf. Jeder Stand und jedes Geschäft bietet interessante Produkte, spezielle Angebote oder gar Aktionen an.
Lass Dich überraschen, was du alles direkt im Herzen von Goldach finden kannst!
Schlendere Durch das Dorfzentrum
Der Veranstaltungsort erstreckt sich entlang der Hauptstrasse, von den Bahngleisen bis zum Kreisel vor der St.Galler Kantonalbank sowie der Blumenstrasse bis zur Raiffeisenbank Goldach, wobei der Zentrumsplatz als zentraler Treffpunkt dient.
Erlebe den Genuss
Geniesse eine Auswahl an Speisen und Getränken von lokalen Gastronomiebetrieben und in der Festwirtschaft des Gewerbeverein Goldach im Werkhof Goldach.
Gewinnspiel
Besuche alle Teilnehmenden Gewerbler am Dorfbummel und nimm an unserem Gewinnspiel mit attraktiven Preisen teil.
#WELOVEGOLDACH
Zum Veranstaltungskalender – kurz und bündig
Der Veranstaltungskalender im Rorschacher Echo steht grundsätzlich allen offen, die in der Stadt Rorschach und den umliegenden Gemeinden einen Anlass planen. Die Veranstaltungen müssen öffentlich zugänglich sein und den gesellschaftlichen Gepflogenheiten entsprechen.
Mit einer Veröffentlichung eines Anlasses übernimmt das Rorschacher Echo weder Gewähr noch Haftung für die Durchführung. Für die Richtigkeit der Inhalte sowie die Einhaltung der Urheberrechte der genutzten Bilder und Texte sind ausschliesslich der Veranstalter, bzw. der Erfasser der Veranstaltung verantwortlich.
Die Bewerbung des Anlasses muss illustriert sein und wird vor der Freischaltung überprüft. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.