„Trockenheit“ – Wasserbezug einschränken

Der Kanton St.Gallen schränkt ab Samstag, 15. Juli 2023, bis auf Weiteres den Wasserbezug wie folgt ein:

  1. Der Gemeingebrauch der öffentlichen Oberflächengewässer wird bis zur Aufhebung der Allgemeinverfügung des Kantons St.Gallen vom 15. Juli 2023 wie folgt eingeschränkt: Sämtliche Wasserbezüge im Rahmen des Gemeingebrauchs aus stehenden Gewässern und aus Fliessgewässern in den Regionen St.Gallen-Rorschach, Rheintal, Linthgebiet, Unter- und Obertoggenburg, Neckertal und Fürstenland sind unter dem Vorbehalt der nachstehenden Ziffer 2 ab sofort untersagt. Die betroffenen Gebiete sind auf der Internetseite www.sg.ch/trockenheit  mit der Gefahrenstufe 3 bezeichnet. Kurzzeitige Entnahmen für das Befüllen von Viehtränkestellen sind erlaubt. An der Entnahmestelle darf dabei kein Aufstau des Wassers erfolgen.
  2. Folgende Gewässer sind vom Verbot nach Ziffer 1 dieser Verfügung ausgenommen: Bodensee, Zürich-Obersee, Alpenrhein, Alter Rhein bei Diepoldsau, Rheintaler Binnenkanal, Linthkanal und Thur bis Wattwil.

Das Gebot, haushälterisch mit Wasser umzugehen, gilt unabhängig von der aktuellen Situation für alle Personen und Institutionen. (Text: pd Sk)

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