News aus dem Rorschacher Rathaus

Die Stadtkanzlei Rorschach hat heute Morgen noch nachstehende Medienmitteilung verschickt. Voilà:

Leistungsvereinbarung mit dem Verein Treppenhaus
Der Verein Treppenhaus betreibt ein in die Region ausstrahlendes Veranstaltungslokal, welches mit jährlich rund 80 Veranstaltungen zum kulturellen Leben der Stadt und der Region beiträgt. Diese kulturelle Leistung wird auch vom Kanton anerkannt. Das Treppenhaus gehört zu den rund 80 Institutionen im Kanton, die vom Kanton St. Gallen mit regelmässig wiederkehrenden Beiträgen unterstützt werden. In der Region Rorschach sind dies das Kultur Schloss Wartegg und das Treppenhaus. Mit diesen Institutionen hat der Kanton Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, die alle drei Jahre erneuert werden. Die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton setzt eine kommunale Beteiligung voraus. Ausschlaggebend für die Höhe der kantonalen Beiträge ist ein angemessenes Verhältnis zwischen kommunaler und kantonaler Unterstützung.

Der Stadtrat hat nun einer Leistungsvereinbarung für die nächsten drei Jahre mit dem Verein Treppenhaus zugestimmt, welche auf die kantonale Leistungsvereinbarung abgestimmt ist. Die Leistungsvereinbarung bedeutet Planungssicherheit und somit eine Stärkung der Kulturinstitution Treppenhaus und gewährt der Stadt ein gewisses Mitspracherecht.

Aufsichtsrechtliche Prüfung durch das kantonale Amt für Gemeinden
Der Stadtrat durfte anlässlich seiner letzten Sitzung vom Bericht über die aufsichtsrechtliche Prüfung der Stadt Rorschach durch das kantonale Amt für Gemeinden Kenntnis nehmen. Gestützt auf das Gemeindegesetz prüfte das kantonale Amt für Gemeinden als Aufsichtsstelle im Frühjahr 2021 die Amts- und Haushaltsführung der Stadt Rorschach für das Rechnungsjahr 2020 sowie die Einhaltung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen.

Dem genannten Bericht kann ein guter Gesamteindruck entnommen werden. Hauptkritikpunkt ist der Stand der Implementierung eines internen Kontrollsystems für die Stadtverwaltung, welches nun zeitnah angegangen wird. Die im Bericht aufgeführten Hinweise und Empfehlungen konnten im Rahmen einer Schlussbesprechung mit dem Revisor bereinigt werden.

Erneuerung und Erweiterung Stromnetz entlang der Hauptstrasse
Im Zuge der Neugestaltung der Hauptstrasse in Rorschach erneuern und ergänzen die Technischen Betriebe Rorschach auch das Netz der Elektrizitätsversorgung. Nach erfolgter Submission konnte der Stadtrat an seiner letzten Sitzung die Installationsarbeiten an die Elektro Hummel AG, Rorschach, vergeben.

Arealentwicklung Dufourstrasse Ost / Stadtbahnhof Süd – Mitwirkungsverfahren
Auf Basis der städtebaulichen Leitlinien hat die Bereuter Architekturbüro AG in Zusammenarbeit mit der Pauli Stricker GmbH Landschaftsarchitekten BSLA ein Richtprojekt für das Areal Dufourstrasse Ost / Stadtbahnhof Süd entwickelt.

Die unmittelbar an den Stadtbahnhof und die Gleisanlagen angrenzende geplante Überbauung soll aus zwei Gebäuden bestehen, einem viergeschossigen Längsbau im westlichen Bereich an der Dufourstrasse und einem neungeschossigen Hochbau im östlichen Bereich zum Stadtbahnhof. Die beiden Gebäude stehen auf der Südseite direkt an der Bahnlinie Goldach – Rorschach. Das höhere Haus nimmt zusammen mit dem baulichen Akzent auf der Nordseite der Gleisanlagen beim Bahnhofplatz Nord Bezug zum Stadtbahnhof und macht dessen Lage sichtbar. Das höhere Haus begrenzt zusammen mit den Neubauten auf dem Feldmühle-Areal den zusammenhängend gestalteten, urbanen Bahnhofplatz Süd gegen Westen. Der Längsbau schafft einerseits einen stimmigen Übergang zur westlich angrenzenden, zurzeit noch kleinkörnigen Bebauung und schliesst andererseits die bestehende Gebäudezeile zwischen Dufourstrasse und Bahngeleise gegen Osten ab.

Planausschnitt: pd sk

Entsprechend seiner Lage wird das Erdgeschoss des Hochbaus öffentlichkeitsorientiert mit einer Verkaufsfläche genutzt. In den Obergeschossen befinden sich Dienstleistungs-, Büro- und/oder Wohnnutzungen. Diese können entweder für die Büronutzung frei oder für die Wohnnutzung in vier- resp. fünfspännig angeordnete 2.5- bis 4.5-Zimmer-Wohnungen unterteilt werden. Das Erdgeschoss im Längsbau wird gewerblich genutzt, während die drei Obergeschosse Dienstleistungs-, Büro- und/oder Wohnnutzungen mit 2.5- bis 4.5-Zimmer-Wohnungen in zwei- respektive dreispänniger Anordnung beinhalten.

Die Erschliessung mit Fahrzeugen erfolgt von Westen ab der einspurig geführten Dufourstrasse sowie von Süden ab der Feldmühlestrasse. Die Fahrzeuge gelangen über die viertelkreisförmige in den Hochbau integrierte Rampe zur Tiefgarage im ersten Untergeschoss, wo sich ca. 59 Abstellplätze inklusive der benötigten Anzahl an IV-Parkplätzen befinden. Für Fussgänger und Velofahrer ist die zentral gelegene Überbauung bestens über die geplante Durchwegung mit der bereits gebauten Fuss- und Radwegunterführung von beidseits der Gleisanlagen erschlossen. Zwischen den beiden Gebäuden führt eine Fusswegverbindung über eine Treppenanlage zur verlängerten Perronanlage. Ein barrierefreier Zugang zum Perron befindet sich auf der Ostseite der Überbauung.

Gemäss rechtskräftigem Zonenplan liegt das Planungsgebiet in der dreigeschossigen Wohn- und Gewerbezone. Diese Zone würde grundsätzlich die angestrebte Mischnutzung mit Wohnen, Dienstleistung und Gewerbe zulassen. Der auf den städtebaulichen Leitlinien basierende städtebauliche Akzent und Bezug zur gesamtstädtischen Entwicklung lassen sich jedoch in der dreigeschossigen Zone nicht realisieren. Mit dem Teilzonenplan soll deshalb die bestehende Wohn- und Gewerbezone in eine Schwerpunktzone umgezont werden. Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz ermöglichen Schwerpunktzonen die Neuüberbauung von Siedlungsgebieten, die zur Umstrukturierung bestimmt sind.

Das Raumplanungsgesetz verpflichtet den Stadtrat, die Bevölkerung in geeigneter Art und Weise in die Planungsvorgänge miteinzubeziehen. Die Unterlagen liegen deshalb vom 4. Juni 2021 bis zum 2. Juli 2021 beim Bereich Bau und Stadtentwicklung auf und können eingesehen werden. Hinweise und Vorschläge zum geplanten Vorhaben können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Frist schriftlich beim Bereich Bau und Stadtentwicklung eingereicht werden. (pd sk)

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